Wo genau wäre denn definiert, dass man eine Konzession benötigt um ein fachkundiger Dritter zu sein..? Ehrliche Neugier
Dann bist Du hier richtig: kein Eintrag in einem Elektroinstallateurverzeichnis
Ich wünsche einen spannenden Abend
Wo genau wäre denn definiert, dass man eine Konzession benötigt um ein fachkundiger Dritter zu sein..? Ehrliche Neugier
Dann bist Du hier richtig: kein Eintrag in einem Elektroinstallateurverzeichnis
Ich wünsche einen spannenden Abend
Und zum hundertfachstenmal wieder: E.8 muss der Anlagenbetreiber mit unterschreiben (und sollte wie bei jeder Unterschrift eine Kopie behalten)...
Den Zählertausch brauchts für die IBN nicht. Dennoch würde ich in dem Fall den Ball flachhalten und erstmal den Zählerplatz laut den "abgesegneten Bedingungen" umbauen lassen. Wenn der VNB zufrieden ist und der Zähler getauscht, kann man immer noch die Vergütung über Ersatzwertbildung einforden - anläßlich der Jahresendabrechnung
Die Stadtwerke haben lediglich den Zähler eingebaut. Dieser Einbau ist doch mit der monatlichen Zählergebühr abgedeckt. Stimmt doch oder?
Ja. Die Paragrafen findest Du in der FAQ.
Sorry, Leuts, wenns schneller gehen soll (Und das MUSS es meiner Meinung nach): Weg mit dem Zinnober, dass jeder VNB sein eigenes Süppchen kochen darf!
Und genau das ist die Intention des EEG, nur leider einzelfallweise durchzudrücken...
Es ist in D gesetzlich geregelt, dass es den VNB zur IBN nicht braucht und es dessen Aufgabe ist, eingespeisten Strom zu messen.
Mein Tipp: Konkret nachschauen, was auf den Rechnungen steht und darauf kurz und knapp mit den einschlägigen Paragrafen zu antworten - nicht das Forum oder CS oder oder zitieren. Das für den Gerichtstermin aufheben - und dort Gerichtsverfahren nennen, die erfolgreich verliefen...
Viel Glück
Bin ich einen Übersichtsschaltplan schuldig?
Den sollte dein Elektriker erstellt haben. Übern Installateursausweis kann man diskutieren - meinem Gefühl nach sollte die Eintragungsnummer samt Stempel reichen.
Dem Finanzamt würd ich kurz und knapp mitteilen, dass laut EEG kein Einspeisevertrag notwendig ist.
Sorry, da war ich zu schnell wg. der üblichen Bedeutung von NAV(erordnung) im Forum...
Hier der Auszug zum Thema Haftung aus dem NAV
Bitte ausschliesslich §1, Satz 1 zu Ende lesen: Die NAV gilt nicht! Nur viele VNB wollen das nicht wahrhaben...
Ich hatte nur einige Formulare des Netzbetreibers ausgefüllt, diese hänge ich mal hier an.
Der gute Rat im Forum ist, an dieser Stelle die generischen VDE Formulare zu verwenden. Da gibts dann keine Formulierungen wie "Wichtiger Hinweis: Der erstmalige Parallelbetrieb ...erfolgt ausschließlich im Beisein ... einem Beauftragten des VNB". Da ist es wieder, das Wunschdenken der VNB