Ich hänge mich mal an das Thema mit ran, da ich ein ähnliches Problem mit Netze Duisburg habe.
Meine PV-Anlage (12,73 kWp ist am 21.07. in Betrieb genommen worden. Aussage vom Elektriker (sinngemäß) "Ich darf Sie zwar nur Testweise in Betrieb nehmen, aber wenn Sie die dann laufen lassen wird der Netzbetreiber es nicht merken"
Hab die Anlage also laufen lassen und ordentlich Sonnenstrom geerntet.
Registrierung im Marktstammdatenregister habe ich direkt erledigt, Zählerantrag (2-Richtungzähler und Erzeugungszähler) wurde beim Netzbetreiber eingereicht.
Nachdem jedoch einen Monat keine Reaktion vom Netzbetreiber erfolgte und der Zählerstand mittlerweile deutlich unter dem letzten Ablesestand lag, habe ich den Netzbetreiber darüber informiert dass mein Zähler rückwärts läuft, dies aber nach EEG erlaubt ist.
Nach einer Woche habe ich dann endlich eine Mail vom Netzbetreiber erhalten. Dabei handelt es sich jedoch um ein Angebot zum Anschluss/Inbetriebnahme der Anlage. Das Schreiben habe ich geschwärzt hochgeladen.
Jetzt ist die frage dagegen angehen und riskieren dass ich möglicherweise noch einen Monat auf die Zählersetzung und damit meine Einspeisevergütung warten muss oder in den sauren Apfel beißen und die 92,80 € bezahlen.
In dem Schreiben weist der Netzbetreiber auch noch mal ausdrücklich darauf hin, dass die Anlage ohne Zähler nicht Netzparallel in Betrieb genommen werden darf. Wieso sind die Netzbetreiber sich trotz der rechtlichen Lage so sicher dass ich die Anlage nicht Betreiben darf?