Beiträge von qwerty im Thema „Rechnung für Inbetriebsetzung vom VNB“

    Der Preisaufschlag für diese angeblich so aufwendigen Smartmeter (i.d.R. ein simpler Aufsatz zur vorhandenen mMe ähnlich eines Lesekopfes) ist nämlich in den 2020er Jahren auch mehr als fragwürdig für solche Standardware im Massengeschäft.

    Da gehts mMn. auch nicht um die Hardware sondern um den Aufwand den das erzeugt. Die Infrastruktur haben die VNB bzw. MSB IMHO bisher nicht, auch nicht das Personal. Unabhaengig davon darf das natuerlich trotzdem keine 130€ im Jahr kosten.

    Wieso Vertrag - eigentlich ist doch alles geklaert, oder nicht?

    Ja.


    Sind in dem Vertrag / in den Anhaengen irgendwelche Fallen/Stricke oder aehnliches bzw. Eigentore seitens Harz Energie formuliert, die ich so jetzt auf den ersten Blick nicht sehe?

    Ist egal. Vertrag ist unnoetig, einfach nicht unterschreiben.

    Wenn der VNB bloed kommt aufs Gesetz verweisen:

    Netzbetreiber dürfen die Erfüllung ihrer Pflichten nach diesem Gesetz nicht vom Abschluss eines Vertrages abhängig machen.


    Einspeiseverguetung ist m.E. auf dem Preisblatt falsch. Ist aber auch egal, da das zum Vertrag gehoert. Abrechung zaehlt dann.


    ist die Modulleistung (in diesem Fall: 11,55kWp) die ausschlaggebende Groesse?

    Ja. Aber wieso fraegst du das?

    Verguetung wird anteilig berechnet. speist du 11.550 kWh ein werden 10.000 zum bis zu 10 kWp Tarif und 1.550 kWh zum bis zu 40 kWp Tarif verguetet.


    Was waere jetzt sinnvoll zu tun?

    Vertrag nicht unterschreiben. Erklaerung zur USt. machen und Bankverbindung mitteilen. MaStR Anmeldung wurde gemacht?

    Das kommt drauf an, wofuer die Vollmacht gilt. Wenn, wie oben gezeigt, da sowas in der Art steht wie "fuer zum Anschluss der PV notwendige Arbeiten", dann eben nicht.

    Und das halte ich dann doch eher fuer wahrscheinlich, ansonsten koennte der Handwerker ja sonstwas bestellen.

    nachdem ich gestern die Rechnung widerrufen habe, bekam ich heute diese Antwort:

    Dein VNB macht es dir ja recht leicht.


    Bzgl. "Inbetriebsetzung der Anlage"

    - darauf verweisen dass die NAV gar nicht auf EE-Anlagen anwendbar ist (NAV §1 Abs. (1))

    - was steht auf der Einspeisezusage (Antwort auf NAB)? Dass die PV an die bestehende Anlage angeschlossen wird und weder eine neue Anlage noch eine neuer Netzanschluss in Betrieb geht nehme ich an. Von daher ist da ganze Gelaber hinfaellig.


    Bzgl. § 16 EEG, ja, die Kosten traegst du. Durch deinen Elektriker, der die PV angeschlossen hat, was gem. § 10 ausdruecklich erlaubt ist, und ueber die Kosten zum Messstellenbetrieb, fuer die es gesetzliche Preisobergrenzen gibt.



    Also ich denke grundsätzlich hat EWR wohl recht mit ihrer Forderung, da du die in der Tat beauftragt hast.

    Geht fuer mich au den gegebenen Infos nicht hervor.

    Der Kunde erkennt NAV an, bedeutet insb. auch §1 der NAV.

    Auch kaufmaennisch heisst dass du die Einspeiseverguetung von ihm bekommst und er den Strom nicht nur fuer einen Dirktvermarkter transportiert.


    Als "unverzueglich" gelten bis 8 Wochen, aber frag mich nicht, wo das steht.

    Ok, mir war nicht vollständig klar, dass das EEG als Gesetz grundsätzlich über der NAV als Verordnung gestellt ist.

    Ist es nicht. Das eine ist zwar "nur" eine Rechtsverordnung, aber es ist beides Bundesrecht, also nicht wie wenn z.B. ein Bundes- ein Landesgesetz ueberschreibt.


    Die bilden einen gemeinsamen Rechtsrahmen und beide Punkte bilden keinen Widerspruch sondern das eine ist ein Grundsatz und das andere eine konkrete Ergaenzung.


    So wie (bloedes Beispiel): es gilt absolutes Fahrverbot - ausser fuer Anlieger.

    1.) Nicht bei jedem NAB wird eine Anlage gebaut......daran mal gedacht ?

    Somit weiss der VNB eben nicht ob er tätig werden muss.

    Der VNB bekommt ~6 Wochen vorher mit, dass eine EEG Anlage gebaut werden soll. Taetig werden muss er in jedem Fall, denn er muss eine Netzvertraeglichkeitspruefung machen und im Zweifel sogar sein Netz ausbauen. Haette man, wie du suggerierst, mit Abbrechern die am Ende gar nicht bauen ein riesen Problem wuerde ich doch davon ausgehen, dass die VNB genug Lobbyvertretung aufbieten koennen, um eine Anpassung der Regelung in all den Aenderungen die es ueber die Jahre gab einfliessen zu lassen. Ist aber nicht der Fall, also halte ich das fuer weit hergeholt. Aber gut, gehen wir mal davon aus, dass das stimmt.


    Man kann denke ich auch davon ausgehen, dass die Mehrkosten eines 2RZ ggue. einer mME mit Ruecklaufsperre vernachlaessigbar sind - schliesslich hat man auch hier weder eine Anstrengung unternommen, den Anschlussnutzern mehr abzuknoepfen noch wuerde man sonst in Neubauten ohne PV bereits 2RZ verbauen. Es kommt also fuer jeden vernuenftig handelnden MSB ueberhaupt nur eine 2RZ in Frage, wenn schon jemand ueber ein NAB klaeren laesst, ober einspeisen darf.


    Wenn der VNB also seine Vertraeglichkeitspruefung macht kann er auch direkt pruefen lassen, ob vor Ort noch ein Ferraris Zaehler, eine mME mit Ruecklaufsperre oder bereits ein 2RZ verbaut ist.

    Fall 1: muss sowieso raus, also gleich bei naechster Gelegenheit* tauschen lassen und das Ding ist gegessen.

    Fall 2: einen Schwellwert festlegen, ab dem man sofort tauscht und ansonsten noch das Inbetriebnahmeprotokoll abwarten.

    Wenn man wie du behauptest viele Abbrecher hat, dann macht man einfach eine Entscheidungsfindung wie folgt:

    - bisherige mME darf eh max. 8 Jahre in Betrieb sein, Restlaufzeit ermitteln

    - Abbrecherquote ist bekannt

    - ermittle: Differenz zw. dem Risiko, dass abgebrochen wird mal dem "Verlust" durch "zu fruehes" Tauschen der mME und dem Risiko, dass man in Sanktionen laeuft weil man nicht ordnungsgemaess misst und zusaetzlich Mehraufwand hat weil man dann kurzfristig einen Zaehler einbauen muss.


    Klar ist: das 2. Risiko besteht nicht, weil niemand die MSB belangt, wenn er eine Zeit lang nicht rechtskonform misst. Und weil so auf der rechten Seite eine 0 steht machen sie auch nichts. So fuehre ich aber kein Unternehmen. Wenn der VNB das so machen will, ist das doch sein Problem und nicht meins.

    Ganz ehrlich, das geht auch alles per Mausklick. Und wenn der VNB die Digitalisierung verschleppt ist das genausowenig mein Problem.


    BTW: benutz noch ein paar mehr Punkte, das hilft ganz bestimmt.




    Ist vielleicht nur ein Spezialfall aber so ganz getrennt sind EEG und NAV scheinbar nicht. Kann jemand lösen?

    Die NAV ist grundsaetzlich(!) nicht auf EEG-Anlagen anzuwenden. Im EEG steht, dass ein bestimmter Absatz(!) der NAV zugunsten des Anlagenbetreibers anzuwenden ist. Was ist daran nicht klar?