1.) Nicht bei jedem NAB wird eine Anlage gebaut......daran mal gedacht ?
Somit weiss der VNB eben nicht ob er tätig werden muss.
Der VNB bekommt ~6 Wochen vorher mit, dass eine EEG Anlage gebaut werden soll. Taetig werden muss er in jedem Fall, denn er muss eine Netzvertraeglichkeitspruefung machen und im Zweifel sogar sein Netz ausbauen. Haette man, wie du suggerierst, mit Abbrechern die am Ende gar nicht bauen ein riesen Problem wuerde ich doch davon ausgehen, dass die VNB genug Lobbyvertretung aufbieten koennen, um eine Anpassung der Regelung in all den Aenderungen die es ueber die Jahre gab einfliessen zu lassen. Ist aber nicht der Fall, also halte ich das fuer weit hergeholt. Aber gut, gehen wir mal davon aus, dass das stimmt.
Man kann denke ich auch davon ausgehen, dass die Mehrkosten eines 2RZ ggue. einer mME mit Ruecklaufsperre vernachlaessigbar sind - schliesslich hat man auch hier weder eine Anstrengung unternommen, den Anschlussnutzern mehr abzuknoepfen noch wuerde man sonst in Neubauten ohne PV bereits 2RZ verbauen. Es kommt also fuer jeden vernuenftig handelnden MSB ueberhaupt nur eine 2RZ in Frage, wenn schon jemand ueber ein NAB klaeren laesst, ober einspeisen darf.
Wenn der VNB also seine Vertraeglichkeitspruefung macht kann er auch direkt pruefen lassen, ob vor Ort noch ein Ferraris Zaehler, eine mME mit Ruecklaufsperre oder bereits ein 2RZ verbaut ist.
Fall 1: muss sowieso raus, also gleich bei naechster Gelegenheit* tauschen lassen und das Ding ist gegessen.
Fall 2: einen Schwellwert festlegen, ab dem man sofort tauscht und ansonsten noch das Inbetriebnahmeprotokoll abwarten.
Wenn man wie du behauptest viele Abbrecher hat, dann macht man einfach eine Entscheidungsfindung wie folgt:
- bisherige mME darf eh max. 8 Jahre in Betrieb sein, Restlaufzeit ermitteln
- Abbrecherquote ist bekannt
- ermittle: Differenz zw. dem Risiko, dass abgebrochen wird mal dem "Verlust" durch "zu fruehes" Tauschen der mME und dem Risiko, dass man in Sanktionen laeuft weil man nicht ordnungsgemaess misst und zusaetzlich Mehraufwand hat weil man dann kurzfristig einen Zaehler einbauen muss.
Klar ist: das 2. Risiko besteht nicht, weil niemand die MSB belangt, wenn er eine Zeit lang nicht rechtskonform misst. Und weil so auf der rechten Seite eine 0 steht machen sie auch nichts. So fuehre ich aber kein Unternehmen. Wenn der VNB das so machen will, ist das doch sein Problem und nicht meins.
Ganz ehrlich, das geht auch alles per Mausklick. Und wenn der VNB die Digitalisierung verschleppt ist das genausowenig mein Problem.
BTW: benutz noch ein paar mehr Punkte, das hilft ganz bestimmt.
Ist vielleicht nur ein Spezialfall aber so ganz getrennt sind EEG und NAV scheinbar nicht. Kann jemand lösen?
Die NAV ist grundsaetzlich(!) nicht auf EEG-Anlagen anzuwenden. Im EEG steht, dass ein bestimmter Absatz(!) der NAV zugunsten des Anlagenbetreibers anzuwenden ist. Was ist daran nicht klar?