Dann gehts halt vor Gericht .. Leider.
Tjo trotz aller Bemühungen scheinen die Vollends überzeugt zu sein.
Nun muss ich zusehen das ich deren Argumentation sachgerecht widerlege und das vor Gericht dann auch glaubhaft ist .
Gibts da geschultes Rechtspersonal für ?
Ich würde denen auf ihren Brief nochmal nett antworten, dass hiesiger Widerspruch gegen die Rechnung bestehen bleibt und ich ihnen aus prozessökonomischen Gründen die direkte Klage anheim stelle.
Denn ein Mahnbescheid würde ja zwangsläufig das gleiche Schiksal wie eine Rechnung treffen.
Und im Zuge der Wiederklage kann man dann negativ feststellen lassen.
Keine Rechtsberatung, nur meine Meinung.