N'abend
Ich hatte natürlich auch eine Rechnung für die IBN durch die EAM erhalten.
Ich habe daraufhin per Mail geantwortet und dachte es sei damit erledigt:
ZitatGuten Tag Herr xxx,
bei der oben genannten Rechnung liegt ein Irrtum vor. Mein Elektriker hat meine EEG-Photovoltaikanlage anschlossen und in Betrieb genommen. Sie hatte ich dafür nicht beauftragt. Daher können Sie mir auch keine Inbetriebnahme einer EEG-Anlage in Rechnung stellen.
Gruß xxx
Nun kam diese 2-Seite Stellungnahme.