Beiträge von Phiobus im Thema „Rechnung für Inbetriebsetzung vom VNB“

    OK, also werde ich dann mal widersprechen, hier mein Entwurf:


    Sehr geehrte Frau XXX,



    zu Ihrer nun schon angemahnten Rechnung mit der Nummer 2019xxxx haben wir bereits im Dez. 2019 telefonischen Kontakt mit Ihnen gehabt und Ihnen mitgeteilt das:


    - wir eine derartige Leistung bei Ihnen nicht beauftragt haben

    - über eine derartige Leistungserbringung von Ihnen keine Kostenanzeige erbracht wurde

    - uns nicht mal klar ist, welche Leistung denn hier überhaupt abgerechnet werden soll


    Da unsere Elektroinstallation der PV Anlage von einem von Ihnen konzessionierten Elektriker (EEG §10) durchgeführt wurde

    - wir hierüber eine Auftragsbestätigung haben in der alle Leistungen durch den von uns beauftragten Dritten (inkl. Inbetriebnahme der PV) erbracht werden und uns keine weiteren Kosten entstehen werden

    - die „Strominstallation“ sich schon seit Jahrzehnten in Betrieb befindet und einige Jahre zuvor sogar auf den damals aktuellen Stand der Technik gebracht wurde.


    möchten wir Sie bitten, uns den kostenpflichtigen Auftrag als Kopie zukommen zu lassen, um diesen ggfs. rechtlich prüfen zu können.


    Bis dahin vermerken Sie doch bitte unseren schriftlichen Widerspruch in Ihren Akten, da bei einer telefonische Rückfrage von uns vor ein paar Tagen, Ihre Vertretung hierzu keine Informationen in der Akte finden konnte.


    Mit freundlichem Gruße


    soweit ok, oder könnte man was besser machen?

    Bento: Ist ne längere Geschichte.


    Geplant

    2x SB 5.0 mit drei rel. kurzen String

    Drei Strings, max 12 Module und in Summe 9,92 kWp

    Die Stadtwerke verlangten vom Eli den Austausch auf 2x STP 5.0, da die Gesamtanlage größer 4,6 kW einspeist.

    Gibt 'nen Installations-Thread hierzu von mir.


    Der Eli hat unterwürfig ohne mal bei mir rückzufragen einfach die STP 5.0 bestellt und an die Wand genagelt.

    Deswegen werde ich auch nicht beim Eli nachfragen. Der schafft es die WR's in Betrieb zu setzen ohne die aktuell gültige Norm einzustellen und dergleichen mehr.

    Bento:

    Nee, schriftlich geantwortet habe ich nicht.

    Wieso, sollte ich?

    Ich hatte mal Kontakt zu den Stadtwerken, da hat man mir angeboten die Rechnung zu erlassen, wenn ich sie aus der Haftung lasse wegen deren Verlangen nach 2x STP statt 2x SB 5.0. Daraufhin wurde wohl erst mal die Rechnung gestundet. Und als ich nun das nächste NAB gestellt hatte, ist man wohl wieder aufgewacht...

    Hey nevs77 Also auf die Bezahlung der Rechnung warten Sie ja schon 12 Monate. Auf mehrmalige Telefonate hin kriegte ich aber auch ab April 2020 die Vorauszahlungen der EEG-V. Insofern schaue ich mal was die nächsten Tage passiert und bin relativ gelassen. Ich würde meine Anlage sogar selber in Betrieb nehmen, muss ich wohl auch, da die Firma die die IBN eigentlich mit der Wallbox beim VNB zusammen anmelden wollte mir sagte, dass die WB erst ab Mitte Dez. lieferbar ist und man würde ja gerne nur einmal kommen wollen.


    Ich habe alles selber gemacht. Da schon eine PV existiert musste ich auch nicht mehr an den Verteilerschrank. Die neue PV hängt an einem kleinen SB und ein paar Module kommen an einem freien MPP der alten Anlage. Eingespeist wird über eine Unterverteilung der Garage welche auch schon existierte. Insofern habe ich nur die Endstromkreise des Gartenhauses mit 3 Sicherungen aufgetrennt und habe dort den SB angeschlossen.

    pflanze zu Stadtwerke Hamm: Ich habe hier seit knapp einem Jahr eine Inbetriebsetzungs-Rechnung liegen, die gerade eben mal wieder angemahnt wurde. Außerdem wird ein Netzanschlussvertrag bei den Unterlagen mit gesendet und am Telefon wurde ich mehrmals aufgefordert ALLE Unterlagen müssen unterschrieben zurück, sonst könnte man keine Abrechnung erstellen und die EEG-Vergütung nicht auszahlen.

    Schön auch: Die Vertragsklauseln des Vertrages waren als Beiblatt nur als Kopie und so klein gedruckt das ich sie ohne Brille und Lupe gar nicht lesen konnte. Auf meine Nachfrage wie man denn Verträge in dieser unleserlichen Form rausschicken könne sagte man mir: "Ja wer liest denn schon das Kleingedruckte".


    Die anderen Böcke die die bringen können weißt Du vielleicht noch. Verlangen zwei STP 5.0 statt zwei SB 5.0, weil die Anlage knapp 10 kWp hat und deswegen die Schieflastgrenze nicht einhalte würde etc.

    Der Zählermann setzt den Zähler nicht, weil die Anlage noch nicht fertig ist, obwohl er schon vor Ort ist und alles im Zählerkasten fertig für die Zählersetzung ist.


    Bei Anfrage wegen 22kW Wandladeeinrichtung kommt als Antwort ohne jede Erklärung ein Auftrag zur Erhöhung der Hausanschlussleistung. Und mal schauen was noch so kommt. Meine 2. PV soll ja in den nächsten Tagen an das Netz gehen.