OK, also werde ich dann mal widersprechen, hier mein Entwurf:
Sehr geehrte Frau XXX,
zu Ihrer nun schon angemahnten Rechnung mit der Nummer 2019xxxx haben wir bereits im Dez. 2019 telefonischen Kontakt mit Ihnen gehabt und Ihnen mitgeteilt das:
- wir eine derartige Leistung bei Ihnen nicht beauftragt haben
- über eine derartige Leistungserbringung von Ihnen keine Kostenanzeige erbracht wurde
- uns nicht mal klar ist, welche Leistung denn hier überhaupt abgerechnet werden soll
Da unsere Elektroinstallation der PV Anlage von einem von Ihnen konzessionierten Elektriker (EEG §10) durchgeführt wurde
- wir hierüber eine Auftragsbestätigung haben in der alle Leistungen durch den von uns beauftragten Dritten (inkl. Inbetriebnahme der PV) erbracht werden und uns keine weiteren Kosten entstehen werden
- die „Strominstallation“ sich schon seit Jahrzehnten in Betrieb befindet und einige Jahre zuvor sogar auf den damals aktuellen Stand der Technik gebracht wurde.
möchten wir Sie bitten, uns den kostenpflichtigen Auftrag als Kopie zukommen zu lassen, um diesen ggfs. rechtlich prüfen zu können.
Bis dahin vermerken Sie doch bitte unseren schriftlichen Widerspruch in Ihren Akten, da bei einer telefonische Rückfrage von uns vor ein paar Tagen, Ihre Vertretung hierzu keine Informationen in der Akte finden konnte.
Mit freundlichem Gruße
soweit ok, oder könnte man was besser machen?