die Praktik der VNB für jede Netzanbindung ( egal ob EFH oder PV oder oder oder) diese Netzanschlußverträge zu benutzen dürfte unlauter Wettbewerb sein.
bzw. unrechtes Verhalten.
bei mir ist es sogar so das die Fertigmeldung und Inbetriebsetzungsauftrag / auftrag zum Zählerwechsel
ein Blatt ist auf dem man nicht wählen kann.
wenn man also Fertigmeldung ankreuzt, kreuzt man auch den Inbetriebsetzungsauftrag an. das dieser Kostenpflichtig ist, steht im weiteren Formular, dort wird die Rechnungsadresse abgefragt für diese Inbetriebnahme und ganz unten auf die Kosten hingewiesen die man auf irgendeiner Webseite einsehen kann.
ich streiche das halbe Formular durch und schreibe handschriftlich dahinter warum ich das nicht brauche.
ich werde meinen VNB wohl verklagen müssen, da es um mehr als 5000,- Euro Einspeisevergütung geht und Anerkennung des Messkonzept und weitere Untrlassungserklärung ist es wohl ratsam die Formularpraktik gleich mit zu untersagen.
denn man kann auf ein Formular mehre kreuze Machen
1. Fertigmeldung
2. Inbetriebsetzungsauftrag
3. Zählerwechsel
dann hat man ja die Wahl was man ankreuzen möchte.
das gleiche beim Datenblatt EEA welches ja nur für den Anschluß einer Energieerzeugungsanlage dient, steht die gleiche Grutze mit Fertigmeldung/ Inbetriebsetzungsauftrag.
Diese Thematik liegt auch bereits bei der Regulierungskammer und wird dort geprüft!
nach dem Urlaub geht's dann wohl zur Sache!
im Übrigen braucht man als Kläger keinen Vergleich einzugehen, das kann man dem Richter auch eindeutig vermitteln.
im Gegensatz dazu ist es als Beklagter manchmal besser einen vom Kläger angebotenen Vergleich anzunehmen, daß ist aber etwas anderes.
vor der Regulierungskammer haben sie die einvernehmliche Lösung schon abgelehnt.