Beiträge von Burgenlaender im Thema „Rechnung für Inbetriebsetzung vom VNB“

    die Praktik der VNB für jede Netzanbindung ( egal ob EFH oder PV oder oder oder) diese Netzanschlußverträge zu benutzen dürfte unlauter Wettbewerb sein.

    bzw. unrechtes Verhalten.


    bei mir ist es sogar so das die Fertigmeldung und Inbetriebsetzungsauftrag / auftrag zum Zählerwechsel

    ein Blatt ist auf dem man nicht wählen kann.


    wenn man also Fertigmeldung ankreuzt, kreuzt man auch den Inbetriebsetzungsauftrag an. das dieser Kostenpflichtig ist, steht im weiteren Formular, dort wird die Rechnungsadresse abgefragt für diese Inbetriebnahme und ganz unten auf die Kosten hingewiesen die man auf irgendeiner Webseite einsehen kann.


    ich streiche das halbe Formular durch und schreibe handschriftlich dahinter warum ich das nicht brauche.


    ich werde meinen VNB wohl verklagen müssen, da es um mehr als 5000,- Euro Einspeisevergütung geht und Anerkennung des Messkonzept und weitere Untrlassungserklärung ist es wohl ratsam die Formularpraktik gleich mit zu untersagen.


    denn man kann auf ein Formular mehre kreuze Machen

    1. Fertigmeldung

    2. Inbetriebsetzungsauftrag

    3. Zählerwechsel


    dann hat man ja die Wahl was man ankreuzen möchte.


    das gleiche beim Datenblatt EEA welches ja nur für den Anschluß einer Energieerzeugungsanlage dient, steht die gleiche Grutze mit Fertigmeldung/ Inbetriebsetzungsauftrag.


    Diese Thematik liegt auch bereits bei der Regulierungskammer und wird dort geprüft!


    nach dem Urlaub geht's dann wohl zur Sache!


    im Übrigen braucht man als Kläger keinen Vergleich einzugehen, das kann man dem Richter auch eindeutig vermitteln.


    im Gegensatz dazu ist es als Beklagter manchmal besser einen vom Kläger angebotenen Vergleich anzunehmen, daß ist aber etwas anderes.


    vor der Regulierungskammer haben sie die einvernehmliche Lösung schon abgelehnt.

    Es steht im EEG das der Anlagenbetreiber die Anlage von einem fachkundigen dritten anschließen lassen kann und die Inbetriebnahme ist im EEG geregelt!


    es gibt keine

    Inbetriebnahme nach EEG

    Inbetriebnahme durch Elektriker

    inbetriebnahme durch VNB


    Wenn die Anlage fertig ist und eine fertigmeldung unterschrieben ist, dann ist die Anlage fertig und kann einspeisen!

    Wie seht ihr das im Zusammenhang mit dem EEG?

    Das hat die Clearingstelle bereits mehrfach entschieden!

    zu ungunsten der VNB


    diese versuchen ja seither diese Inbetriebnahme, Parallelinbetriebsetzung, PV Einrichtung, oder welchen Fhantasienamen sie dem ganzen geben, nun unter einem anderen Deckmantel abzurechnen.


    Teilweise bei mir mit der Gleichzeitigkeit das Fertigmeldung und Inbetriebsetzungsauftrag eines ist!