Meiner Laufbahn enhaften Meinung widerspricht das Preisblatt dem Gesetz. Genaueres kann aber wohl nur ein Anwalt sagen ob es rechtens ist zusätzliche Gebühren zu verlangen. Entweder einfach drauf ankommen lassen ob sie dich verklagen oder falls du eine Rechtsschutzversicherung hast Mal eine ggf. kostenfreie Erstberatung in Anspruch nehmen.
Beiträge von chrisss83 im Thema „Rechnung für Inbetriebsetzung vom VNB“
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Sol97 den VNB möchte ich sehen der auch nur irgendeine Oberscheingungsberechnung macht. Mehr als Lastfluss kriegen die personell und fachlich meist nicht hin.
Ich kann aus eigener leidvoller Erfahrung auch nur raten dir Kommunikation mit dem VNB selbst zu übernehmen. Alles vorab als Scan per Mail und als Brief hinterher. Dann kann sich keiner rausreden, dass etwas nicht angekommen ist.
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Da würde doch schon die Fertigstellung unterschrieben. Also hast du allen rechtlichen Papierkram und der Hand. Wenn du es kannst würde ich die letzten Kabel einfach selbst verbinden. Alternativ suchst du dir nen neuen Messstellen Betreiber.
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Wenn ihr euch um den Inhalt sorgen macht, schreibt unten noch Mal auf den Brief "unter Zeugen Kuvertüre und verschickt". Ein neutraler Zeuge sollte natürlich dabei sein. Dann können mit ihr auch den Inhalt beweisen.
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Hat schon Mal irgendwer dieses BNetzA Beschwerdeverfahren angefangen? Ist zwar rechtlich nicht bindend aber gibt doch sicherlich ein gutes Indiz wie sowas vor Gericht ausgehen könnte.