Schufa ist sauber .. Da gucke ich immer mal rein .. grrrr.
Aber seit ich denen das Urteil von Brakel noch hinterher gesendet habe ist irgendwie Funkstille ..
Wie sieht das denn bei anderen EAM Geschädigten aus ?
Schufa ist sauber .. Da gucke ich immer mal rein .. grrrr.
Aber seit ich denen das Urteil von Brakel noch hinterher gesendet habe ist irgendwie Funkstille ..
Wie sieht das denn bei anderen EAM Geschädigten aus ?
Hallo
Ich hatte im September 2021 den gelben Brief bekommen bezüglich der Forderung der EAM - Inbetriebnahme einer PV Anlage.
Dagegen habe ich ja Widerspruch eingelegt. Nun ist es August 2022 und es hat sich immer noch nichts getan ..
Schicken die nicht mal eine Nachricht wenn sie von der Forderung absehen ... ?
Ich habe ja vor einigen Monaten schon den gelben Brief bekommen vom Amtsgericht .
Der Forderung auch dort widersprochen und seitdem tut sich irgendwie nichts.
Die EAM schreibt ja weiter die Rechnungen mit den Standard Antworten , falls widersprochen wird .
Denken die sich gerade was neues aus oder ist deren Forderung nun im Sande verlaufen .. ?
Es ist endlich offiziell.
Das Amtsgericht Brakel hat mir am 30.08. Recht gegeben. Und hat keine Berufung eingelegt.
Im Anhang das Urteil.
Glückwunsch . Mal sehen wann es bei mir weiter geht .
Beim gelben Schreiben habe ich ja Widerruf eingelegt .. Nun sollte dann die Gerichtsverhandlung bald anstehen gelle ?
Da habe ich Hoffnung das dies bei mir ähnlich ausgeht.
Energienetz Mitte EAM.
Inbetriebnahme einer Photovoltaik Anlage.
So . Heute kam der gelbe Brief bei mir an.
Mahnbescheid mit angefuegtem Widerspruch Formular. Das sende ich erst mal zurück und warte auf die weiteren Dinge - korrekt ? Oder soll man sich da schon erklären ?
Du hast ja die Geschichte noch vor dir und schon gut abgewehrt. Meine Anlage ist ja in Betrieb bereits.
Mal sehen ob die vorher bei dir schon einlenken... Der Kanzlei muss ja bekannt sein das schon mal mindestens zwei Personen nicht mit den Gebahren ihres Klienten einverstanden sind .
Bin gespannt . Die ziehen das bisher ja trotz der Argumentation rigeros durch mit der Forderung.. Mal sehen wann ich das nächste schreiben bekomme von dem Verein .
Alles anzeigenZitatEin durch den Betreiber beauftragter Installateur darf keine Inbetriebnahmen einer Erzeugungsanlage an dem Netz der EAM Netz alleine durchführen.
Es besteht ein gerechtfertigtes Interesse seitens der EAM Netz GmbH (EAM Netz) daran, diese Prüfung durchzuführen.
Eine schriftliche oder mündliche Beauftragung einer Inbetriebsetzung durch den Betreiber ist wegen der oben genannten Punkte nicht notwendig. Dies würde implizieren, dass es eine Alternativ gäbe, wie eine Einspeiseanlage technisch in Betrieb gesetzt werden darf bzw. muss. Dies ist anhand der VDE 4105 bzw. TAB der EAM Netz jedoch nicht möglich. In unserer Einspeisezusage wurde daher ausschließlich darauf hingewiesen, dass für eine Inbetriebsetzung Aufwendungen in Höhe von 118,50€ erhoben werden.
Bei dir ist ja eigentlich relativ entspannt. Sie machen es dir sehr einfach, weil sie amateurhaft argumentieren und genau das Gegenteil behaupten von dem, was im EEG steht:
Auch die CS hat das ja in Hinweis 2010/1 bereits bestätigt
Und da sie anders als andere VNB/MSB keinen Druck mit dem Zählerwechsel ausüben bzw. keine Unterschrift erpressen wollen, würde ich an deiner Stelle erstmal die Füße still halten und gar keine weitere Diskussion führen, sondern den Zählerwechsel erfolgen lassen. Wenn sie dann irgendwann mit der Rechnung für die IBN um die Ecke kommen, entgegnest du, dass du die nicht beauftragt hast, auch das EEG/CS ihrer Sichtweise entgegenstehen und knallst ihnen die beiden Paragraphen um die Ohren. Gerne stehst du aber einer erneuten generellen Klärung durch die CS offen gegenüber, um auch alle künftigen Anlagenbetreiber der EAM von dieser Gängelei zu befreien, indem ihnen dann die weitere Rechnungsstellung untersagt wird.
Leider ist die EAM nicht an einer Klärung mit der CS interessiert. Bleibt wohl nur abzuwarten ob bei Pkiene oder mir ein Urteil kommt das deren gebahren korrekt oder nicht korret ist.