Oder den Text als Text einstellen falls er vorliegt
und Ende des Vertrages benannt wurden.
Aber ich kann nicht jeden Tag davor warnen sinnlose Verträge mit dem VNB zu unterlassen. Kündigen!
Oder den Text als Text einstellen falls er vorliegt
und Ende des Vertrages benannt wurden.
Aber ich kann nicht jeden Tag davor warnen sinnlose Verträge mit dem VNB zu unterlassen. Kündigen!
dass ich durch die Fertigstellungsanzeige meines Elektrikers den VNB beauftragt habe.
Hast du wie in FAQ empfohlen E.8 verwendet oder ein Vertragsangebot des VNB unterschrieben?
Im EEG steht unverzüglich, ohne schuldhaftes Verzögern. Mit Einspeisezusage liegt imho die Berechtigung einzuspeisen vor.
chris_f Es gibt dazu einen Thread mit Foto.
Ich denke für 99% aller hier beduetet eine IBN auch das die PV ins Netz einspeist,
Ich denke die meisten möchten keine Verwirrung zwischen Gesetz und Wunschdenken. Kurz: Nein.
Nur weil die Anlage läuft ist sie nicht für alle Parteien "in Betrieb".
Laut Gesetz ist IBN erfolgt. Strom ernten. Wie klein ist die betreffende Anlage? Ist dort die Vergütung höher als die Umbaukosten?
wie viel weniger brauchen moderne zähler? gibt es belastbare zahlen? e-zähler alle 8-10 jahre durch neu hergestellte tauschen kann nicht vernünftig sein.
Immerhin hast du als Gläubiger (deines Kunden) nun eine ID der EZB
pre-historischen Antikzähler aus Urgroßmutterszeiten
Hab neulich einen 40 oder 60 Jahre alten gesehen der gemütlich seine Runden dreht. Langlebigkeit statt Elektrschrott find ich gut.
Liebe Anfänger, lest einfach paar Seiten im Thread. Es wiederholt sich alles. Egal wie der VNB seine Gier nach unberechtigter Zahlung formuliert.
Keinen Vertrag eingehen!
Rechnungsadresse (Anmeldung …)
Gibt keine gesetzliche Grundlage.
Welche "technische Anforderung" soll ein Portal zwingend machen? Das ist allein eine "administrative Forderung".
Zitat
Die Ausführung des Anschlusses und die übrigen für die Sicherheit des Netzes notwendigen Einrichtungen
Die Anmeldung ist, auch bei Portalnutzung, für mich keines von beidem.
Ich begrüße übrigens FAIRE KORREKTE Portale die nur die ERFORDERLICHEN Daten erfassen, KEINEN Vertrag anbieten etc.
ZitatInbetriebsetzungsantrag
Steht wo im EEG? Genau. Nirgendwo.
"für Sie derzeit kostenfrei" o.ä. stand da. Generös!
Aktuell geht es beim NAB aber noch vor allem um Absicherung,
... um volle Vergütung ab Folge-Folgemonat. Siehe Fristen zur Mitteilung der Veräußerungsform. Wird oft vergessen.
Ebenso wenig ist da ein Lageplan zu diesem Zeitpunkt erforderlich. Bin nicht mal sicher, ob der generell gesetzlich gefordert ist,
Das EEG bezieht sich aufs Grundstück. Lageplan ist nachvollziehbar.