Beiträge von geowiwi im Thema „Stromanschluss wird stillgelegt - Einfamilienhaus autark machen“

    Und das EVU ist nicht der örtliche VNB.

    Und an welchen VNB hat dieser EVU die Netzgebühren weitergeleitet?

    kann man ihm das rein rechtlich nicht ohne weiteres reinwürgen.

    Doch, wenn er dafür Netzgebühren kassiert hat.

    und nur bisher kaufmännisch bilanzielle weiterleitung praktiziert hat?

    Das ist doch nur eine Vermutung und unwahrscheinlich, denn nichtmal das macht der ortsansässige VNB umsonst. Er hat also Einnahmen aus der Bestandsleitung lukriert die ihm eigentlich gar nicht gehört?

    Vermutlich haben die nur einen Groll gegen den Eigentümer der ehemaligen Hühnerfarm und Vidar ist nur das Bauernopfer.

    Das hingegen scheint mir gesichert, schade das der TE das ausbaden muss.


    Aber ich will euch nicht beim Insel planen stören, wollte nur einen anderen Blickwinkel bieten.

    Ich bin kein Rechtsanwalt (schno gar nicht im Bundesdeutschen Recht) aber eine Unterlassungsklage im Eilverfahren dauert keinen Monat. Die Versorgung des VNB der die Netzgebühren kassiert muss sichergestellt sein, ob das durch die Sanierung der Bestandsleitung (natürlich braucht es da auch ein Aggregat als Überbrückung) oder durch andere Maßnahmen (Aggregat dauerhaft weil Bestandsleitung marode, bzw. bis Rechtssicherheit herrscht).


    Denn wenn es bei Vidar Unterlagen gibt dass er Netzgebühren bezhalt hat und in den Büchern des VNB Unterlagen darüber gibt dass dieser von Vidar Netzgebühren bekommen hat dann geht es dabei nicht nur um Durchleitung. Aber wie gesagt, eventuell war Vidar da am Anfang schlecht beraten. Wundert mich nicht bei dem Gehabe mancher VNB.


    Deshalb bleibt für mich die grundsätzliche Frage: Wohin wurden Netzgebühren bezahlt? An die Hühnerfarm? An den großen VNB? An die Gemeinde? An Mister X?

    Und was macht man in der Zwischenzeit?

    Auf Unterlassung Klagen und in der Zwischenzeit, weil durch die Bestandsleitung ist ja offenbar Gefahr im Verzug, vom VNB ein Aggregat hinstellen lassen. Eine Stromrechnung wird es bei Vidar ja wohl geben aus der hervor geht wer die Netzgebühren verrechnet hat. Ist ja auch klar das alle nicht-leistungsbezogenen Netzgebühren eines VNB bei jedem Kunden gleich sind und somit solidarisch aufgeteilt werden.

    Naja ja natürlich, aber mein Eindruck ist halt man hat sich da gleich ins Eck drängen lassen durch den Bürgermeister und den VNB. Da läuft doch schon länger etwas falsch.


    Vermutlich wurden bislang ja sogar auch Netzgebühren für die Niederspannung und erst recht für die Mittelspannung über das EVU an den VNB weitergezahlt. Womöglich ist der VNB in diesem Fall ja sogar das EVU. Da kann der VNB natürlich nicht sagen nein das ist nicht meine Leitung, aber die Netzgebühren schon dafür kassieren.


    Meiner Meinung nach gehört das eher in die Hände von jemandem der sich mit Elektrizitätsrecht auskennt, und (noch) nicht zu einem Fachmann für Inselanlage. Denn eines ist klar, wer die Netzgebühren kassiert, ist auch für die Erhaltung zuständig. Denn dafür sind diese Gebühren da.

    Für die Erdverkabelung braucht es ja nur eine Dienstbarkeit. Mir scheint, wenn ich das mal so sagen darf, hier stehen persönliche Differenzen mit dem Bürgermeister und dem VNB einer einfachen technischen Lösung gegenüber. Insofern kann man nur viel Erfolg bei der Planung der Inselanlage wünschen (oder einen neuen Bürgermeister, nicht dass Vidar am Ende noch die Kosten für den Rückbau der Bestandsstrecke am Hals hat).


    Ich werde hier interessiert weiter mitlesen.

    Ein Aspekt der mich unabhängig von der Planung der Inselanlage schon noch interessieren würde ist die Bestandsleitung.


    Wird diese abgetragen und rückgebaut? Welche zusätzlichen Kosten entstehen da? Nachdem die Leitung ja, so wie ich verstanden habe in privater Hand ist, gibt es hierzu rechtliche Auflagen? Ich denke hierbei z.B. ganz bewusst an die Entsorgung von mit wassergefährdenden Stoffen behandeltem Holz.