Erst jetzt kommt die Rückmeldung, das Bayernwerk lehnt dieses Messkonzept wie folgt ab:
"Das von ihnen vorgeschlagene MK kann so nicht umgesetzt werden. In erster Linie, da EA2 < 30kW sein muss.
Man beachte den Verweis auf "BMF-Schreiben IV D 2 - S 7124/07/10002:003" von 2011.
Das besagte BMF-Schreiben hat rein gar nichts mit Zählerkaskaden für Direktverbauch zu tun.
Somit ist die Begrenzung bei Meßkonzept B4 auf 30kW völliger Bullshit.
Der Titel des BMF-Schreibens lautet "Umsatzsteuer für den Bezugstrom kleiner Erzeugungsanlagen".
https://www.clearingstelle-eeg…es/default/files/0162.pdf
Da geht es einzig und allein um Volleinspeiseanlagen mit Einrichtungszähler ohne Rücklaufsperre.
Was das mit dem Meßkonzept B4 zu tun haben soll, ist fraglich.
Das einzige, was man konstruieren könnte, wäre, daß die 10kW-Altanlage hochvergüteten Strom produziert, der von der Neuanlage zeitgleich verbraucht werden könnte.
Solange sich aber die beiden Anlagen nicht im Abstand von mehreren Zeitzonen befinden, sehe ich hier keine Gefahr.
Bestehe auf das Meßkonzept mit Wandlermessung (2RZ) + 2RZ Direktmessung mit 50A Vorsicherung als Abgrenzung zur Altanlage.
Wenn die weiter sich blödstellen, bleiben nur rechtliche Schritte.
Aber vorher würde ich über die Clearingstelle gehen.