Ich auch nicht...
War nur so ein Gedankemodel, da in letzter Zeit hier immer mal wieder Leute aufschlagen, die PV so nachundnach aufbauen wollen und/oder ne Finanzamtallergie haben...
Ich auch nicht...
War nur so ein Gedankemodel, da in letzter Zeit hier immer mal wieder Leute aufschlagen, die PV so nachundnach aufbauen wollen und/oder ne Finanzamtallergie haben...
Hat schonmal jemand versucht mehrere davon vereinfacht anzumelden?
Womöglich noch auf einmal... Wäre spannend... Schätze da guckt der VNB recht dumm aus der Wäsche (mal davon abgesehen, dass ich das beim gleichen Hausanschluss auch nicht unbedingt für sinnvoll halte).
Gibt es nicht diese VDE Richtlinie, an die sich die VNB bestenfalls hängen, die pro Phase (bzw. Sicherung) nur eine 600W-Anlage erlaubt?
Hmm, grade nochmal nachgelesen... Da steht wohl in der Tat nur etwas von "pro Energiesteckvorrichtung eine Erzeugungsanlage" und max. 16A/3,7kVA!
Dann beziehen sich die 600W wohl nur auf das vereinfachte Anmeldeverfahren...?
Die Arbeit hast du ein einziges Mal beim Verstehen was du tun musst (und da hilft das Forum)... Danach machst jedes Jahr das gleiche wieder. Deine Elektriker-Steuererklärung kriegst ja auch hin...
Und was willst du da gross legal & sinnvoll erweitern? Bei 3x (?) 600VA ist eh Schluss mit Balkon-PV.
Bin zwar nicht der Autor...
1. Können schon... dürfen/sollen wohl nicht. Envertech hat kürzlich die Freigabe widerrufen, da wohl vermehrt Rückläufer deswegen zu verzeichnen waren (war eh nur ne halboffizielle Email, laut Datenblatt war der Strom selbst bei nur 2 Modulen im Extremfall immer leicht drüber).
Dividier einfach mal die Leistung (x2 oder x3) deiner Module durch deren Leerlaufspannung bei 70Grad (Temperaturkoeff. steht in deren Datenblatt), dann siehst du ja wie weit du über den 12A (?) liegst.
2. Meiner Meinung nach ja... Alles was hinter dem WR kommt hat den VNB ja eigentlich nicht zu interessieren. Aber erstens fragt mich keiner und zweitens kriegen nicht alle VNBs (und erst recht nicht deren Sachbearbeiter) das mit den Wp und den VA gebacken.
Und bei den grossen PVs muss man natürlich die Generstorleistung angeben, da geht es aber um die 70%-Abregelung und Vergütung. Alles nicht relevant bei BalkonPV...
Die weitere Anlage wird ganz normal über EEG mit Mischkalkulation abgerechnet... Die Balkonanlage nicht (läuft ja nicht über den Zähler des Volleinspeisers).