Beiträge von ragtime im Thema „Balkonkraftwerke - Zusammenfassung für Interessierte“

    Gibt es nicht diese VDE Richtlinie, an die sich die VNB bestenfalls hängen, die pro Phase (bzw. Sicherung) nur eine 600W-Anlage erlaubt?


    Hmm, grade nochmal nachgelesen... Da steht wohl in der Tat nur etwas von "pro Energiesteckvorrichtung eine Erzeugungsanlage" und max. 16A/3,7kVA!:)

    Dann beziehen sich die 600W wohl nur auf das vereinfachte Anmeldeverfahren...?

    Bin zwar nicht der Autor...


    1. Können schon... dürfen/sollen wohl nicht. Envertech hat kürzlich die Freigabe widerrufen, da wohl vermehrt Rückläufer deswegen zu verzeichnen waren (war eh nur ne halboffizielle Email, laut Datenblatt war der Strom selbst bei nur 2 Modulen im Extremfall immer leicht drüber).


    Dividier einfach mal die Leistung (x2 oder x3) deiner Module durch deren Leerlaufspannung bei 70Grad (Temperaturkoeff. steht in deren Datenblatt), dann siehst du ja wie weit du über den 12A (?) liegst.


    2. Meiner Meinung nach ja... Alles was hinter dem WR kommt hat den VNB ja eigentlich nicht zu interessieren. Aber erstens fragt mich keiner und zweitens kriegen nicht alle VNBs (und erst recht nicht deren Sachbearbeiter) das mit den Wp und den VA gebacken.


    Und bei den grossen PVs muss man natürlich die Generstorleistung angeben, da geht es aber um die 70%-Abregelung und Vergütung. Alles nicht relevant bei BalkonPV...