Genau das frage ich mich auch die ganze Zeit.
Beiträge von Zwei_Gehirne im Thema „Mein erstes Mal Umsatzsteuervoranmeldung“
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dann geh zum VNB uns sag ihm er möge seine Liquidität verbessern und seine Buchhaltung vereinfachen, indem er auf diese monatlichen Abschläge bitte verzichten mag.
Womit er gegen § 26 (1) EEG verstoßen würde.
https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__26.html
(1) Auf die zu erwartenden Zahlungen nach § 19 Absatz 1 sind monatlich jeweils zum 15. Kalendertag für den Vormonat Abschläge in angemessenem Umfang zu leisten.
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Muss die Auftragsbestätigung / Rechnung vom solateur exakt auf den Namen lauten wie beim finanzamt bekannt?
Bei uns steht glaube ich immer Eheleute xyz.
Zum Vorsteuerabzug ist der Unternehmer berechtigt. Wenn der Unternehmer Herr Aggi123 ist, die Rechnung auf Eheleute Aggi123 lautet, hat der Unternehmer Herr Aggi123 keine zum Vorsteuereabzug berechtigte Rechnung.
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- 11-Monate Ø-Verbrauch melden + Dezember Korrekturwert
So wäre es fast korrekt. Korrekt wäre es, wenn du statt Ø-Verbrauch den tatsächlichen Verbrauch angibst.
- 11-Monate "0"-Meldung + Dezember kompletten Jahres EV
So würde ich es machen.
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Versuche es mit "Vorsteuer aus Rechnungen von anderen Unternehmern".