Zitat von EisyZu unterscheiden sind dabei Einzel- und Dauerfristverlängerung: wie der Name es sagt, erstere ist nur für eine Voranmeldung gültig. Letztere muss elektronisch übermittelt werden und das Finanzamt nimmt jedes Jahr eine Sondervorauszahlung als Sicherheit.
Ja, da war ich ungenau. Antrag auf Dauerfristverlängerung. Ich habe den Antrag bei Beantragung mit abgegeben, deswegen war das bei mir noch in Papierform möglich. Als Neuling ist halt die ersten 2 Jahre monatlich eine Anmeldung zu senden. Das mit der Vorauszahlung, kann ich in diesen Zusammenhang nicht verstehen, eventuell auch wieder vom FA und abhängig, ich brauchte das nicht und auch inzwischen, wo ich nur noch eine Jahresabrechnung mache, brauche ich keine Vorauszahlung leisten.