Beiträge von Klapke im Thema „Steuernummer lässt auf sich warten“

    Zitat von Eisy

    Zu unterscheiden sind dabei Einzel- und Dauerfristverlängerung: wie der Name es sagt, erstere ist nur für eine Voranmeldung gültig. Letztere muss elektronisch übermittelt werden und das Finanzamt nimmt jedes Jahr eine Sondervorauszahlung als Sicherheit.


    Ja, da war ich ungenau. Antrag auf Dauerfristverlängerung. Ich habe den Antrag bei Beantragung mit abgegeben, deswegen war das bei mir noch in Papierform möglich. Als Neuling ist halt die ersten 2 Jahre monatlich eine Anmeldung zu senden. Das mit der Vorauszahlung, kann ich in diesen Zusammenhang nicht verstehen, eventuell auch wieder vom FA und abhängig, ich brauchte das nicht und auch inzwischen, wo ich nur noch eine Jahresabrechnung mache, brauche ich keine Vorauszahlung leisten.

    Hallo, dein zuständiges FA vergibt eine neue Steuernummer für dich. Mit Bezug auf diese Steuernummer musst du deine Voranmeldungen beim zuständigen FA einreichen.


    Wenn Du es noch nicht gemacht hast, stelle gleich einen Antrag auf Fristverlängerung, damit Du 1 Monat mehr Zeit hast die jeweilige Voranmeldung zu erledigen. Wichtig ist, das Du auch Voranmeldungen abgeben musst, wenn Du keine Einkünfte hast.


    Ich würde an Deiner Stelle einfach mal bei der Umsatzsteuerstelle vom FA anrufen und nachfragen, wie Du das Handhaben sollst. Zumindest die bei mir im FA sind da sehr offen für, dies ist aber vom jeweiligen FA und Mitarbeiter abhängig..


    Die von Dir genannte Umsatzsteuernummer, brauchst Du eigentlich nur, wenn Du außerhalb von Deutschland, aber innerhalb der EU, Geschäfte erledigst, mit dieser Nummer kannst Du dann die Umsatzsteuer hier leisten, obwohl Du z.B. eine Leistung aus Frankreich erhalten hast.