Die KUR bringt bei einer 2011er Anlage keinen Vorteil. Für eine 2011er findet die UStAE 2.5 Anwendung. D.h. fiktive Volleinspeisung mit Rücklieferung des DV durch den VNB. Sprich egal ob KUR oder nicht, USt auf den DV wird so oder so fällig.
Zur Abschreibung: Ist richtig, so wie du schreibst. Du kannst dann noch die Sonder-AfA in Anspruch nehmen.