PV-Berlin, Bin auch kein Steuerberater aber ein paar Sachen kann ich richtigstellen.
Erstmal sind USt und ESt komplett getrennt zu betrachten. Bei der Umsatzsteuer gibt es keinen Liebhabereibegriff. Und es ist richtig das dort ein erfolgloser Musiker mal mehr Vorsteuer aus Anschaffungen geltend machen kann als er Umsatzsteuer aus Umsätzen generiert.
Ob das im Gesamtbild noch so bleibt wenn er die Instrumente irgendwann verkauft und hier die korrekte USt abführen würde ist die nächste Frage.
Nun könnte der erfolglose Musiker aber jederzeit einen Zufalls Hit landen - lass es ein paar Millionen Klick auf Youtube sein mit entsprechenden Werbeeinnahmen. Die allerwenigsten Menschen gehen ambitioniert einer selbstständigen Beschäftigung nach ohne zumindest zu hoffen das es mal was wird. Umsatzsteuerlich ist das aber egal.
Für die Einkommensteuer reicht hoffen & träumen eben nicht aus. Eine kaufmännisch begründbare Gewinnerzielungsabsicht muss her.
Aber mal im Ernst - 90% aller Solaranlagen werden doch zumindest mit dem Ziel eines Gewinns geplant & realisiert. So richtige Öko „ich zahl drauf aber Hauptsache weniger Kohlestrom“ Projekte sind in der Realität eher selten. Zumindest in meinem Bekanntenkreis kommt regelmässig die Frage „lohnt sich das“.
Und wenn Du einen Überschuss über die 20 Jahre anstrebst (der nicht völlig an den Haaren herbeigezogen ist) dann sollte da auch eine steuerliche Gewinnerzielungsabsicht vorliegen.
Muss man natürlich unter vorsichtiger kaufmännischer Schätzung des zu erwartenden Ertrags aus Einspeisung und Eigenverbrauch inkl. Degrarionsverlusten & Instandhaltungsrücklage rechnerisch belegen. Meinem Finanzamt reichte dann eine entsprechende Kalkulation auch aus um den VdN ab Jahr 1 zu löschen.
Ich finde das wichtig. Weil heute gehe ich von gewinn aus. Ich hab keinen Bock das Morgen ein Gesetz erlassen wird das jährliche kostspielige Wartung vorsiegt, Zählermiete sich unerwartet exorbitant verteuert und drei Jahre wenig Sonne scheint und Bumms haut das Finanzamt die Anlage mangels Gewinnen raus. Am besten noch Rückwirkend dank VdN.
Dabei lag zur Realisierung eine absolute Gewinnerzielungsabsicht vor. Deshalb bin ich gegen den VdN betreffend Gewinnerzielungsabsicht in widerruf gegangen.
Die Kunst ist es dann eigentlich den Gewinn auf einen Apfel und ein Ei zu begrenzen wie mein Vorredner sagte. Ich bin noch in den hohen Abschreibungsjahren da macht die Anlage eh nur Verluste. Aber irgendwann kommt dann der erste zu versteuernde Gewinn. Mal sehen...
...hauptsache die überwiegend betrieblich gebutzte Internetleitung (dauerhafte Echtzeitübermittlung an den Server von der PV Anlage) wird nicht teurer. auch den Standby Stromverbrauch des WE Nachts kann man sich ausrechnen und anteilig. Naja ich schweife ab.