moin,
ist zwar schon ziemlich alt, aber hab keinen neueren Beitrag dazu gefunden, daher hier eine "Zusatzfrage":
Ich hatte auch einen Schaden am WR und die Versicherung hat Ertragsausfall & Reparaturkosten gezahlt.
Dass ich diese bei der Gewinnermittlung angeben muss, ist klar.
Im Gegenzug kann ich ja auch die Rechnung für die Reparatur absetzen.
Einziger unklarer Punkt ist:
Muss ich auch die vergütete Eigenleistung (die Versicherung hat mir MEINEN PERSÖNLICHEN Arbeitsaufwand (Aus- und Einbau des Leistungsteils und Wiederinbetriebnahme des WR) mit 200,- vergütet.
Dem steht jedoch kein Aufwand (Rechnung einer Fremdfírma) gegenüber.
Muss ich diesen Betrag auch als "Gewinn" angeben ?
Das wäre ein wenig paradox, da ich dann quasi ein geringfügiges Entgelt, dass ich erwirtschaftet habe, um die Schadenkosten geringer zu halten, als Einnahme in der Steuererklärung angeben und gegebenenfalls versteuern müsste ??!!
Sind zwar am Ende nur Peanuts, aber ich würde gerne wissen, was das Steuerrecht dazu sagt....
THX 