Antwortschreiben vom FA ist gekommen, Zitat:
"Sehr geehrter Herr xx,
hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Entnahmeerklärung zu der von Ihnen betriebenen Photovoltaikanlage. Die Prüfung der Entnahme erfolgt im Rahmen der von Ihnen abzugebenden Umsatzsteuer-Jahreserklärung.
Sie sind verpflichtet, die Entnahme in Kennziffer 158 der Umsatzsteuer-Jahreserklärung zu erklären.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Sie den selbstverbrauchten Strom bis zum Entnahmetag weiterhin als unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzsteuer unterwerfen und erklären müssen.
Die erhaltenen Einspeisevergütungen unterliegen auch nach der Entnahme der PV-Anlage weiterhin der Umsatzsteuer, solange die Regelbesteuerung Anwendung findet. "
Soweit so gut, allerdings mache ich die nächste Umsatzsteuer-Jahreserklärung erst im Frühjahr nächsten Jahres...
In dem Schreiben was ich dem Finanzamt über Elster mitgeteilt habe, habe ich den 01.01.2023 als Entnahmetag angegeben. Das Antwortschreiben ist aber relativ dünn verfasst - soll ich einfach versuchen das Datum dann durchzuziehen bei der nächsten Jahres-Umsatzsteuererklärung ? Was meint ihr ?