ok, super, danke für eure Erläuterungen. Ja, ich meinte dann wohl eine quasi "Nicht-Liebhaberei", das habe ich mit der Regelbesteuerung falsch verstanden. Und zur KUR bin ich ja schon gewechselt. Ja, dann wird ja jetzt wirklich alles viel einfacher, nur, dass man keine Verluste mehr geltend machen kann.
Beiträge von trapsi
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Hallo, ich sitze gerade an meiner Steuererklärung für 2022. Habe eine 6kwP Anlage auf meinem Haus von 2014 und habe zu Beginn IAB und Sonder-AFA genutzt; seit 2021 bin ich zur Kleinunternehmerregelung optiert. Ich wollte eigentlich alles beim Alten lassen, also Regelbesteuerung, da Gewinn nicht höher als 410 Euro und ich dann noch die Möglichkeit hätte, Ausgaben wie zB einen neuen WR als Verlust abzusetzen. Bisher hat es auch noch keine Korrespondenz mit dem FA hinsichtlich der neuen Regelung gegeben, ich bin also noch nicht angeschrieben worden, ob ich die Anlage als Liebhaberei erklären will. Jetzt sagt mir das WISO Steuerprogramm, dass die Steuerbefreiung kein Wahlrecht ist, sondern ab 2022 automatisch für alle Anlagen gilt, die die Voraussetzungen erfüllen. Heißt das jetzt, dass meine Anlage jetzt auch unter Liebhaberei fällt oder kann ich das noch vermeiden ? Gibt es hier einen Handlungsspielraum oder eine Handlungsempfehlung ? Einen Vorläufigkeitsvermerk habe ich in den alten Steuerbescheiden zum Glück nicht gefunden.
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Ich hole diesen Thread mal hervor, um keinen neuen aufzumachen. Meine Anlage mit 6kwP läuft seit 2014. Bisher habe ich nur Verluste geltend gemacht. Vorläufigkeitsvermerke habe ich keine gefunden. Will aber trotzdem keine Liebhaberei, um zB zukünftig einen neuen Wechselrichter abschreiben zu können. Bisher hat sich das FA noch nicht bei mir gemeldet. Muss ich jetzt von mir aus bis Ende des Jahres aktiv werden, um den Verzicht auf Liebhaberei zu erklären ? oder kann ich abwarten, bis das FA mich anschreibt? Muss ich dann eine Totalgewinnprognose erstellen, um nicht in die Liebhaberei zu kommen ?
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ok, danke. werde ich mal probieren
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hat einer eine Vorstellung ?
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um keine Umsatzsteuererklärung machen zu müssen. Die ersten 6 Jahre hatte ich darauf verzichtet, dann bin ich zur kleinunternehmerregelug optiert
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Hallo,
ich betreibe seit 7 Jahren eine 6kW-PV mit Überschusseinspeisung, die natürlich beim Finanzamt angemeldet ist (Kleinunternehmer). Nun denke ich über eine Gewerbeanmeldung nach, um einen Gewerbeschein zu bekommen (gibt u.a. 10% Rabatt bei Obi). Gibt es irgendwelche Nachteile, die man beachten sollte, wenn man ein Gewerbe anmeldet ?
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Guten Tag,
ich habe eine Anlage mit 21 Winaico-Panels (1 String) und 5.95 kWP, dazu einen Steca Grid coolcept 4803 WR und ursprünglich 70% Abregelung. Der WR ist neulich kaputt gegangen und wurde ausgetauscht, dabei hat der Elektriker vergessen, die 70%-Abregelung wieder einzustellen. Nun erzeugt der WR bis zu 4800W am Limit (regelt da anscheinend selbst ab). Meine Frage ist nun, ob es durch die fehlende Abregelung zu irgendwelchen Schäden oder Problemen kommen kann?
Aus dem Datenblatt des WR: max. empfohlene DC-Leistung: 5900W
Vielen Dank!
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Aktuell speist er noch ein; vlt. hat sich die Anzeige am WR auch aufgehängt vorgestern, dass er das dauerhaft anzeigt.
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Ich glaube nicht, dass der Fehler nur nach Regen auftritt, im Sommer hatte es m.E. nicht geregnet und jetzt die letzten Tage auch nicht. Ich bräuchte dann wohl einen Installateur, der sich damit auskennt und vlt. über das von dir genannte Messgerät verfügt. Was kann denn bei dem Isolationsfehler passieren ?