Hallo Paulchen,
Vielen herzlichen Dank.
„Dein Wort ist mir Befehl!!“
GlG
Hallo Paulchen,
Vielen herzlichen Dank.
„Dein Wort ist mir Befehl!!“
GlG
Hallo Paulchen, ich habe das Programm PV- Steuer- Direktverbrauch. Für das Steuerjahr 2021 habe ich soweit alles ausgefüllt und zwar mit der Version 3.43 (das wird mir zumindest so angezeigt) Jetzt habe ich gesehen, dass es eine neue Version 4.01 gibt. Muss ich dieses Update in jedem Fall auf die Jahresdatei 2021 anwenden? Oder was soll ich machen?
Danke dir
In 2021 wurden bei meinen Abschlagszahlungen immer die 19% angewandt. Das mache ich dann in der UsSt Erklärung für 2022. Den Differenzbetrag wird der NB mir dann gutschreiben. Ich habe eh die Liebhaberei, muss nur UsSt Erklärung machen.
Alles anzeigenIch habe an der Stelle mal eine Frage: Gab es 2021 auch unterschiedliche Umsatz- Steuersätze? Gell nein!?
Klar doch - sonst hatte ich in meine Programme für 2021 keine 16 % Einnahmentabelle eingebaut.
2021haben die Netzbetreiber die jeweiligen Umsätze den Sätzen 19 % und 16 % zugeordnet, nachdem die meisten in 2020 ausschließlich mit 19 % gerechnet hatten.
Diese Differenzbuchungen schafft man nur, wenn man beide Umsatzsteuersätze buchen kann.
Die Abschlagszahlungen für das Jahr 2021 waren freilich nur mit 19 % beaufschlagt.
mfg
Paulchen
Alles anzeigenIch habe an der Stelle mal eine Frage: Gab es 2021 auch unterschiedliche Umsatz- Steuersätze? Gell nein!?
Klar doch - sonst hatte ich in meine Programme für 2021 keine 16 % Einnahmentabelle eingebaut.
2021haben die Netzbetreiber die jeweiligen Umsätze den Sätzen 19 % und 16 % zugeordnet, nachdem die meisten in 2020 ausschließlich mit 19 % gerechnet hatten.
Diese Differenzbuchungen schafft man nur, wenn man beide Umsatzsteuersätze buchen kann.
Die Abschlagszahlungen für das Jahr 2021 waren freilich nur mit 19 % beaufschlagt.
mfg
Paulchen
Ich habe an der Stelle mal eine Frage: Gab es 2021 auch unterschiedliche Umsatz- Steuersätze? Gell nein!?
Wenn man die Liebhaberei gewählt hat, kann man doch garnicht mehr absetzen? Oder doch? Vielleicht die Umsatzsteuer?
Ich denke ich kann das, grins.
Dazu hätte ich nun noch eine Zusatzfrage: Kann ich auch die MwSt. meiner Photovoltaikversicherung vom FA zurückfordern. Wie gesagt, meine PV Anlage läuft als Liebhaberei ohne Kleinunternehmerregelung. Danke
FmVz…., den Unterschied kenne ich, habe dieses Jahr für 2020 keine EÜR abgeben müssen. Also, wenn ich mir jetzt einen neuen Rechner kaufe, kann ich mir vom FA die Mehrwertsteuer zurückholen. In UsStErkl. heißt das wohl Vorsteuer?
Was mache ich, wenn meine Anlage als Liebhaberei genehmigt wurde? Kann ich mir da einen neuen Laptop kaufen und mir vom FA die Mehrwertssteuer zurückholen über die Umsatzsteuererklärung?