wegen Gesetz ab 01.01.2022 rückwirkend ?
Was ist aber wenn die Photvoltaikanlage in 2021 kaputtgegangen ist ?
Kann man den Restwert noch abschreiben ?
wegen Gesetz ab 01.01.2022 rückwirkend ?
Was ist aber wenn die Photvoltaikanlage in 2021 kaputtgegangen ist ?
Kann man den Restwert noch abschreiben ?
Hallo
Meine Anlage 8400 EUR (o.MwSt) ist in meiner EÜR schon immer mit 50% = 4200 EUR angegeben,
Die andere Hälfte ist in meinem Privatbesitz.
Ich mach gerade die EÜR für 2022:
Restliche AfA ist noch 1646EUR
Was kann in 2022 hiervon maximal eintragen ? (denn 2023 ist ja das weg)
Danke für alle Antworten
Vielen Dank, hat geklappt
Habe derzeit 3.6.0 Build 98 vom 12.02.2019 auf meinem Solarlog 300 Wifi
Kann ich gefahrlos auf die neue 4.2.8 Build 117, 30.05.2022 updaten ?
Oder muss ich zuerst 3.6.0 Build 99 verwenden ?
Danke für alle Antworten
Was hat das mit Gewerbe und Gewerbesteuer zu tun ?
Ich betrachte das als Nebeneinkünfte, die bis 410 EUR im Jahr steuerfrei sind und auch keiner Steuererklärung bedürfe:
ZitatLiegt Ihr Nebeneinkommen unter 410 Euro pro Jahr, zahlen Sie keine Steuern und müssen wegen dieser Einnahmen auch keine Steuererklärung abgeben.
Habe mir mal ausgerechnet, das es so über alle Jahre gerechnet am besten ist
Ich habe zu Beginn dem Finanzamt mitgeteilt, dass die Photovoltaikanlage 50% mir privat und 50% mir als Unternehmer gehört.
Habe auch nur 50% der USt vom FA zurückgeholt.
Ich hatte in 2104 ca 40% Eigenverbrauch
Ist das so richtig:
Bei der Steuererklärung gebe ich die diese 40% unter Privat an, die restlichen 10% habe ich privat an das EVU verkauft und gebe somit keine USt an.
Die anderen 50% sind in EÜR angeben.
Danke für alle Antworten
Ich quäl mich auch gerade und habe mir den EStG 7g mal angeschaut.
Hier wírd von einem IAB von 40% geprochen:
Steuerpflichtige können für die künftige Anschaffung oder Herstellung eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens bis zu 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd abziehen (Investitionsabzugsbetrag).
Weiter unten heisst es:
Im Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung des begünstigten Wirtschaftsguts ist der für dieses Wirtschaftsgut in Anspruch genommene Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 40 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnerhöhend hinzuzurechnen; die Hinzurechnung darf den nach Absatz 1 abgezogenen Betrag nicht übersteigen. 2Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts können in dem in Satz 1 genannten Wirtschaftsjahr um bis zu 40 Prozent, höchstens jedoch um die Hinzurechnung nach Satz 1, gewinnmindernd herabgesetzt werden; die Bemessungsgrundlage für die Absetzungen für Abnutzung, erhöhten Absetzungen und Sonderabschreibungen sowie die Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Sinne von § 6 Absatz 2 und 2a verringern sich entsprechend.
So wie ich es verstehe, kann man die 40% ansetzen, muss diese aber gewinnerhöhend hinzurechnen.
Reine Südlage 3,9 kWP (16x Viessmann 245WP)
Danke, mir wurde der jetzt Kostal Piko geliefert