vielen Dank Solar-user für die hervorragende Ausarbeitung des Knackpunktes.
Ich hatte dies auch so ausgelegt und wollte dies genauso mit meinem VNB abklären.
Denn ich habe einen Netzübergabepunkt, eine Kundenanlage (Hausnetz), eine selbstständige einspeiseunfähige Erzeugungsanlage und ein reines Lastnetz. Ich verbinde das Hausnetz entweder mit dem Netzübergabepunkt oder mit der Erzeugungsanlage. Dazu gibt es technisch sichere und voll zutreffende Umschalt Beispiele z.B. in der TAB Notstrom oder entsprechend zertifizierte schnelle Bypass - Umschalter.
Dies passt technisch am besten. Ein pysikalischer Parallelbetrieb findet dabei nicht statt, die Stromquellen berühren sich nicht.
Das Sicherheit, Abstimmung und Meldung sein müssen ist mir klar.
Hier liegen wir überall völlig gleich.
Aber was veranlasst einen VNB dann wirklich stur auf AR 4105, gezeichnete Batterie- und Einspeiserformulare sowie Zweirichtungszähler zu beharren von Netzparallelbetrieb zu reden und auf den Kunden nicht weiter einzugehen ?
Damit meine Insel keine ist, weil sie laut EEG eine befreite sein könnte ?
Solcher Netzparallelbetrieb wäre dann allein mit der zusätzlichen Nutzung von EEG für den Eigenverbrauch begründet.
Da wäre dann auch jede Solarleuchte betroffen, die im Garten parallel zu den Leuchten im Haus brennt.
Wenn das EEG dies als parallel auslegt, können wir abbauen.
Hab ich da was übersehen ?
Wie seht ihr das ?