Hallo,
Infos
in der Umsatzsteuerjahreserklärung gebe ich bisher an:
Steuerpflichtige Lieferungen, Leistungen,...
- Zeile 38: Vergütung aus Einspeisung
- Zeile 39: Eigenverbrauch (gemessen anhand der Bezugskosten externen Stroms = Arbeitspreis + Grundpreis/kWh)
Abziehbare Vorsteuerbeträge
- Zeile 62: die 19% Mehrwertsteuer aus dem Kauf der PV Anlage
Berechnung der zu entrichtenden Umsatzsteuer
- Zeile 108: der fesgesetzte Wert vom FA aufgrund aller meiner Umsatzsteuervorausanmeldungen (= Steuer der Einspeisevergütung minus der 19% aus dem Kauf der PV, noch kein Eigenverbrauch enthalten)
- Zeile 109: der Nachzuzahlende Betrag an das Finanzamt (=exakt die 19% des Eigenverbrauchs)
Zusammenfassung
Prinzipiell befinde ich das soweit für gut.
Jetzt habe ich noch überlegt, ob ich nicht weitere Kosten als Vorsteuerabzug geltend machen kann, z.B.
Versicherung, Port, Internet, Schuldzins (alles Kosten die definitiv in der EÜR enthalten sind).
- Zu Versicherung habe ich hier im Forum bereits gelesen, dass die Versicherungssteuer keine Umsatzsteuer darstellt und daher bei der Ust Erklärung nicht angesetzt werden kann/ darf.
- Beim Schuldzins habe ich es so verstanden, dass darauf eh keine Steuer berechnet wird/ wurde.
- Büromaterial, Porto und der Internetanschluss enthalten aber eine Umsatzsteuer
Meine Frage Konkret:
Darf ich zumindest letztere auch mit in die Zeile 62 addieren?
Sekundäre Frage:
Die Internetkosten, begründet mit dem Datenlogger, etc, setze ich mit 5% von der Monatsrechnung an. Ist das ok, oder sind 5% zu wenig, um die Kosten überhaupt den Betriebskosten zuzurechnen? Jemand hat mal mindestens 10% in den Raum geworfen, eine offizielle Definition konnte ich dazu nicht finden.
Ich würde mich über Rückmeldungen sehr freuen.