Die Zahlen für März sind schon bei der BNetzA veröffentlicht: 97,178 MW
Beiträge von andreas82
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Ein Versuchsaufbau der Japan Aerospace Exploration Agency (JAXA).
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Beamen von Solarstrom aus dem Weltall rückt näher
16. März 2015 von JMTokio (JAPANMARKT/js) – Einige japanische Firmen träumen von der Produktion von Solarstrom im Weltraum, der dann drahtlos zur Erde übertragen wird. Jetzt hat Mitsubishi Heavy Industries bei der Übertragung neue Meilensteine gesetzt.
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© 1994 - 2015, MITSUBISHI HEAVY INDUSTRIES, LTD. All Rights Reserved.Forschungsgruppe aus 16 Firmen
Das Solarkraftwerk im Weltraum soll ab dem Jahr 2030 auf einer geostationären Umlaufbahn 1 Gigawatt an Photovoltaik-Energie gewinnen, die kabellos zur Erdoberfläche geschickt wird. Mit dem Space Power System ließen sich knapp 300.000 Haushalte versorgen (JAPANMARKT Online berichtete).
Die Kosten wurden vor fünf Jahren auf 2 Billionen Yen (14 Milliarden Euro) geschätzt. Eine Forschungsgruppe aus 16 Firmen, darunter Mitsubishi Heavy, entwickelt die notwendige Technik für die Energieübertragung und hat dafür Mitsubishi Electric und IHI als Partner gewonnen.
Transfer von Solarstrom
Bei dem Demonstrationstest auf einer Mitsubishi-Schiffswerft in Kōbe wurde eine Leistung von 10 Kilowatt [Formulierung geändert] von einer Übertragungseinheit in Form von Mikrowellen abgestrahlt. Die Strahlung wurde in 500 Meter Entfernung wiederaufgefangen und in Strom zurückgewandelt. Als Indiz dafür leuchteten LED-Lampen auf.
Die Stromübertragung soll die Kerntechnologie für weltallbasierte Solarkraftwerke sein. Als Fortschritt wertete das Unternehmen eine funktionierende Technologie, damit die Mikrowellenstrahlung nicht von ihrem Ziel abweicht. Der Test fand in Kooperation mit Japan Space Systems statt, das die notwendigen Technologien für die Weltall-Kraftwerke entwickeln will.
Zunächst dürfte die Technologie auf der Erde in vielen Bereichen zum Einsatz kommen. So könnte Strom dort übertragen werden, woher sich bisher Stromkabel nicht verlegen ließen. Auch bei Windkraftwerken auf See ist ein Einsatz denkbar. Bei der Solarkraftwerken auf stationären Umlaufbahnen müsste eine Entfernung von 36.000 Kilometer überwunden werden.
Quelle: http://www.japanmarkt.de/2015/…em-weltall-rueckt-naeher/
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Die Zahlen sind für Januar sind draußen: 122,676 MW
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Hier noch die Meldung der IAEA:
ZitatEvent during operation of Zaporizhzhya NPP Unit №3
Posted on: 03 December 2014
Event Date: 28 November 2014
Event Location: Ukraine, ZAPOROZHYE-3
Event Type: Power Reactor
INES Rating: 0 (Provisional)On 28 of November 2014 at 19:24 the disconnection of the Unit №3 of Zaporizhzhya NPP from power grid occurred. According to the preliminary information the cause of the occurrence was the failure of electrical equipment in the turbine hall.
As of 3rd December 2014 the reactor facility remains in the “cold” shutdown.
According to the preliminary evaluation this situation is qualified according to INES scale – “0-deviation (No Safety Significance)”.
There were no negative observations in the work of technological protection, blocking, I&C and equipment.
Special investigation commission was established.
Radiation situation at the site of Zaporizhzhya NPP remains within limits of normal operation, physical protection systems operate in normal mode.General information:
As of 3 of December 2014 all 15 power units of Ukrainian NPP are in the design mode. 12 power units are in operation. Unit №1 of Zaporizhzhya NPP is under the maintenance from 08.09.2014 till 30.12.2014, Unit №1 of Khmelnitsky NPP is under the maintenance from 01.11.2014 till 15.12.2014, Unit №3 of Zaporizhzhya NPP is under the maintenance from 28.11.2014 till 05.12.2014.
Daily information about the status of Ukrainian NPP units can be found via link.
Information about the modes of operation unified energy system of Ukraine (in Ukrainian only) can be found via link. (...)Quelle: http://www-news.iaea.org/ErfVi…ba-483e-a394-e7b3425dd196
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Ökostrom-Blockade: Zuviel Solarstrom für Japans Netz
1. Oktober 2014 von JMTokio (JAPANMARKT/pb) – Zwei Stromversorger in Japan wollen keinen Solarstrom und anderen Strom aus erneuerbaren Quellen mehr abnehmen. Zur Begründung verweisen sie auf Instabilität im Stromnetz durch die schwankende Einspeisungsmenge. Damit steht der Ausbau der erneuerbaren Stromquellen in Japan vor einem großen und nicht schnell zu beseitigenden Hindernis. Das wiederum stützt die Atomkraft.
Vollständiger Artikel: http://www.japanmarkt.de/2014/…arstrom-fuer-japans-netz/
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Der Stand Gesamtzubau geförderter Anlagen wurde übrigens auf 37.837 MW nach oben korrigiert: 37.052 MW (Stand Gesamtzubau Juli) + 140 MW (Zubau August) + 644 MW (Behebung Ungenauigkeit).
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Die Clearingstelle EEG hatte zu einem früheren Entwurf einmal eine Stellungnahme abgegeben:
Zu Nr. 4 f) – zu § 3 Nr. 6 RefE, auch zu Nr. 6, Nr. 7, Nr. 14, Nr. 16, Nr. 17, Nr. 39 (Folgenennungen): Gemäß § 3 Nr. 6 RefE soll die „installierte Leistung einer Anlage“ definiert sein als die elektrische Wirkleistung, die die Anlage bei bestimmungsgemäßem Betrieb ohne zeitliche Einschränkungen unbeschadet kurzfristiger geringfügiger Abweichungen technisch erbringen kann.
Bei Fotovoltaikanlagen, bei denen bereits das Modul die Anlage darstellt, führt dies konsequenterweise dazu, dass die installierte Leistung stets die gleichstromseitig ermittelte Wirkleistung ist. Der Clearingstelle EEG ist aufgrund einer Reihe von Anfragen bekannt, dass insbesondere bei der Anwendung von § 5 Abs. 1 Satz 2, § 6 und § 33 EEG 2009 häufig die Auffassung vertreten wird, aus technischer Sicht sei die wechselstromseitig ermittelte Leistung maßgeblich.
Die Clearingstelle EEG regt daher an, in der Begründung zu Nr. 4 f) bzw. in den Begründungen zu den Vorschriften, die sich ausdrücklich auf Fotovoltaikanlagen beziehen und in denen die installierte elektrische Leistung genannt ist (§§ 5 Abs. 1
Satz 2, 6 Abs. 2, 17 Abs. 1 Nr. 1, § 20a, § 33, § 66 Abs. 1 Nr. 1 und 2), zur Klarstellung ggf. aufzunehmen, dass bei Fotovoltaikanlagen jeweils die gleichstromseitige Leistung gemeint ist.Quelle: https://www.clearingstelle-eeg…tellungnahmeCSEEGRefE.pdf
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Zubau von Nicht-EEG-Anlagen zu einer bestehenden Anlage: Nach dem neuen EEG § 25 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe b ist es ein Verstoß, wenn eine Anlage mit Einspeisevergütung und eine Anlage ohne Einspeisevergütung über eine gemeinsame Messeinrichtung abgerechnet wird.