Auch ich habe mich für 442 registriert.
Nun bin ich aber sehr am Grübeln...
Ich habe bisher eine Bestands PV mit 7KWp auf dem EFH, kein Speicher und bei 2 EAutos sind die 7KWp zeitweise recht wenig.
Deswegen wäre meine Überlegung gewesen mit weiteren 10KWp und Speicher das ganze zu vergrößern.
Nun ist es so daß meine Bestandsanlage damals als Unternehmer (Kleinunternehmer-Verzicht) und mit Abschreibung und Vorsteuerabzug beschafft wurde. Es wird bereits Eigenverbrauch daraus bezogen und der Überschuß wird noch mit EEG 19,11ct (Bayernwerk) vergütet. Ein Zweirichtungszähler (Netz-Verbrauch/Einspeisung) am Übergabepunkt und ein Zähler an der PV für dessen PV Ertrag.
Nun stellt sich zum einen die Frage wäre ich überhaupt zuschußberechtigt da zwar EFH+Auto usw alles privat genutzt wird. ich aber eigentlich auch steuerlich auch Unternehmer bin und die Förderung für Privatpersonen gilt?
Vermutlich würde weder KFW noch sonst jemand danach fragen... Klar die 442geförderte Anlage könnte nicht abgeschrieben werden und der gemeinsame Überschuß entweder zum laden verbraucht oder dann eben mit Mischvergütung ins Netz eingespeist wird.
Oder würde die neue 442 Anlage einen eigenen Zähler (Ein-oder Zweirichtung?) bekommen?
Natürlich würde ich für Überschußladen gerne die erzeugte Menge aus beiden Anlagen zusammen nutzen können.
Wie ist das nun....?