Du bringst einiges durcheinander.
" Eigenverbrauch/Direktverbrauch/Sachentnahme"
das kann man so nicht in einem Satz nennen, da völlig unterschiedlich.
Eigenverbrauch bei PV Anlagen werden nicht zur Umsatzsteuer herangezogen da der Verteilnetzbetreiber den eigenen Strom zurückliefert. Es ist also kein klassischer Eigenverbrauch oder eine Sachentnahme die natürlich der Umsatzsteuer unterliegen.
google mal nach:
BMF-Schreiben vom 19.09.2014
AZ: IV D 2-S7124/12/100001-02
Tz. 13 AktSR zur USt 2013 Teil 1
Der VTN bucht bei mir als „fiktive Einspeisung“ zuerst den Betrag für Volleinspeisung. Danach erfolgt die „fiktive Rücklieferung“ als Differenzbetrag mit 16,38ct/kwh zzgl. Mwst.
Bei mir wird der Eigenverbrauch Vergütet, da Anlage aus 2010.
hier ist es nocheinmal genauer erläutert:
http://www.easyct.de/forum/viewthread.php?thread_id=2718