Also ein Zitat
"Ab 1. Januar 2020 gilt ein monatlicher Freibetrag von 159,25 Euro. Erst Betriebsrenten, die über der Freibetragsgrenze liegen, werden anteilig mit dem bei der jeweiligen Krankenkasse geltenden Beitragssatz verbeitragt."
Früher wurde der volle Beitrag auf das gesamten Betrag fällig. Das wurde ja neu geregelt
Meine Frau lag bzw. liegt mit ihrer Betriebsrente unter diesem Betrag. 
Da ich auch eine Solaranlage als Volleinspeiser betreibe, hatte ich vor meinem Renteneintritt + Minijob immer regelmäßigen Schriftverkehr mit der DRV und der KK.
Da ich keine Sonderabschreibungen am Anfang verpulvert habe verblieben für 20 Jahre lang die 5% Abschreibung
Die helfen mir dabei auch unter dem Jahreseinkommen von 1911€ zu bleiben. 
Demzufolge alles was darüber liegt ist zu "verbeitragen" 220*12=2640 - 1911= 729 € * deinem KK-Beitrag
Eine saubere "Buchführung" für die EÜR (dank Paulchens Tool) hilft ungemein, ich habe somit schon im Januar wenn der VNB seine Abschlussrechung schickt das Jahr 2020 im Überblick fertig.
PS. Ich gehe davon aus das du damit nicht verarmen wirst. 
Zur Info: als Renter bekommt man vom FA einen Altersentlastungsbetrag auf Einkommen
Zu den Einkünften bei einem Rentner, bei denen trotzdem der Altersentlastungsbetrag gewährt wird, gehören beispielsweise:
- Kapitalvermögen
- Selbständigkeit wie Einkünfte aus Solaranlagen
- Vermietung
Info: Die rechtliche Grundlage für den Altersentlastungsbetrag bildet § 24a EStG. Ziel ist es, eine gerechte Besteuerung der Einkünfte im Alter zu ermöglichen.