Beiträge von jodl
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Zitat von open source energy
Ob ein Gebäude statisch tragfähig ist kann man weder anhand von Fotos NOCH anhand einer Ortsbegehung erkennen! Hier hilft nur eine Analyse der vorhanden STATIK!
Was oft hilft ist, das vorhandene schwere Dach (ACHTUNG vielleicht Asbest) durch ein leichtes Blechdach zu ersetzen.
allo ose,
das ist aber jetzt schon Quatsch
natürlich kann man das nicht anhand von Fotos erkennen
aber was soll man denn machen, wenn es keine vorhandene Statik gibt, die man analysieren kann?
nach deiner Theorie ist man dann am Ende
wahrscheinlich bleibt dann nur noch der Abriß, oder?"Hier hilft nur eine Anaylse", und zwar des vorhandenen Gebäudes (Ortsbegehung)
und dann muß man halt eine Statik für das bestehende Gebäude aufstellen und berechnendas ist manchmal immer noch besser als abreißen...
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geht schon
Eigenverbrauch ist hier der Verbrauch der MIeter
das heisst du verkaufst deinen PVStrom an deine Mieter
da hast du natürlich dann auch das Risiko daß einer nicht zahlt
und das Risiko erstreckt sich nicht nur auf den PV Strom sondern auch auf den bezogenen Stromdas sollte man schon berücksichtigen
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der muss doch was rauchen
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eon BY zahlt laut heutiger Mitteilung, wie bisher auch, vollkommen unsynthetisch und linear
vielleicht haben sie diese Festlegung noch nicht mitbekommen -
Zitat von Netzplaner
Wegen der Rücklaufsperre: Es werden halt keine elektronischen ohne Rücklaufsperre angeboten! Ob es anders laufen könnte ist also Spekulation
angeboten wird das, was nachgefragt wird
und das kann keine Begründung sein, mit der ein Einspeiser zum Abschluß eines Bezugsstromvertrages gezwungen werden kann
nur, weil elektronische Zähler vorgeschrieben sind, aber keine ohne Rücklaufsperre "angeboten" werdenZitat von NetzplanerSaldieren kann man nicht da ein Netzbetreiber keinen Strom verkaufen darf und der Vertrag für den Bezug der PV Analge immer mit einem Stromlieferante erfolgt und nicht mit dem Netzbetreiber. Das ist nur bei Versorgungsunternehmen bis zu einer gewissen Größenordnung, im Regelfalln Stadtwerke, möglich Ansonsten verbieten die europäischen Unbundlinggesetze solche Sachen denn sonst gäbe es auch keinen freien Stromhandel.
prima Begründung
natürlich kann man saldieren, die Mehrzahl aller Zähler tun das
und warum soll das nur bis zu einer bestimmten Anlagengröße erlaubt sein, und darüber nicht meht?
und wo ist diese Anlagengröße festgelegt?
oder darf sich das jeder Netzbetreiber selbst ausdenken?
Bitte Quellen angeben
was bitte sollte ein freier Stromhandel von einem saldierenden Zähler abhängen?
es fordert ja garniemand, daß ein Netzbetreiber Strom verkaufen soll, niemand will den geringen Bezugsstrom kaufen wenn er nicht mußZitat von NetzplanerDer Versorger (man spricht hier in erster Linie den Grundversorger und das ist eine andere Firma wie der Netzbetreiber an) muss also jede Messung über die ein Strombezug erfolgen kann auch mit einem Vertrag belegen da sonst eine nicht abgerechnete Menge bezogen werden kann. Die Frage ist hier wohl eher, welcher Tarif dafür anzuwenden ist aber da gibt es wohl noch keine Einigung.
das muß er nicht
er kann auch, z. B. durch den Einbau eines saldierenden Zählers, garkeinen Strombezug entstehen lassenZitat von NetzplanerDa ich viel mit der BNetzA zusamenarbeite beziehe ich viele Infos aus direktem Kontakt, kann also leider dafür nicht immer eine Quelle angeben.
na das ist ja eine feine Erklärung
das ist wie wenn ich schreibe : ich hab das mal irgendwo gehört, weiß aber nicht mehr von wem
wenn ich was glauben will, dann gehe ich in die Kirche
ansonsten kannst du ja deinen direkten Kontakt bei der BNetzA, mit dem du so viel zusammenarbeitest, mal nach einer überprüfbaren Quelle fragen
dann können wir uns hier viel Hin und Her sparen -
Zitat von Montio
Kernzahlen nach WWF:
Subventionierung
* nach EG: 300 Eur pro Hektar
* nach EEG 3000 Eur pro Hektarich habe diesen Tendenzbericht gestern auch gesehen
da wird eine EU- Flächensubvention genannt, und dann wird behauptet, daß im Gegensatz zu dieser Zahl (die anscheinend der gerechte Lohn für einen anständigen Landwirt ist) mit einer Biogasanlage pro Hektar etwa das acht-bis zehnfache erwirtschaftet werden kann
logischerweise ist das dann natürlich ein unanständig hoher Profit, so der Tenor dieses BeitragesZitat von Montio20% Renditeerwartung des Investors - da ist die Photovoltaik selbst im sonnigen Süden ein Waisenknabe.
schon interessant welche Renditen oder Rendite-Erwartungen für gerechtfertigt bzw. für unanständig gehalten werden
welche Renditen werden wohl mit dem Betrieb von Atomkraftwerken erwirtschaftet?Zitat von MontioFür die EEG-Umlage dürfte das jedenfalls ein bedeutender Kostentreiber werden.
inwiefern? bitte erläutern
Zitat von MontioLeider lassen sich die meisten Biogasanlagen nicht mal bedarfsgerecht steuern, wenigstens das sollte man zur Auflage machen, sonst haben wir wieder unnötige Grundlast im Netz.
das ist meiner Meinung nach ganz einfach falsch
die meisten Biogasanlagen dürften über 100 kW haben
Stichwort Einspeisemanagementund warum eine Biogasanlage "unnötige Grundlast" im Netz sein soll, das dürftest du uns auch erklären
Grundlast ist wohl eher ein Begriff mit dem Energieverbrauch beschrieben wird
und nicht Erzeugung
im Gegensatz zu einem Atomkraftwerk ist eine Biogasanlage sehr wohl und auch schnell regelbar
und Biogas hat eben genau den Vorteil, eine stetig zur Verfügung stehende Erneuerbare Energie zu seinZitat von MontioHier läuft meiner Meinung nach etwas schief, ähnliches konnte man ja schon im letzten Jahr lesen, und ich glaube nicht, dass es sich hier um reines EEG-Bashing handelt.
ach so, wenn man das schon im letzten Jahr lesen konnte
dann muß es natürlich auch stimmen, schon klar -
ISOLIEREN tut man gegen Strom
das was du meinst ist DÄMMEN -
das ist auch nicht die Aufgabe der "EEGler"
diese sind nämlich Einspeiser, und nicht Netzbetreiber
und der stabile Betrieb der Netze ist nicht Aufgabe der Einspeiser, sondern der Netzbetreiber
dafür kriegen die Netzbetreiber ja auch Gelddie Aussage, daß "ohne die großen 4 Energiekonzerne bei uns die Lichter ausgehen würden", finde ich ziemlich unreflektiert und geradezu dumm
ähnlich wie die Aussage eines Bundestagsabgeordneten , die dieser neulich auf einer Podiumsdisussion gemacht hat:
"dann schalten wir halt einmal im Dezember alle Atomkraftwerke ab, dann werden Sie schon sehen, wo der Strom herkommt"wer solche Ansichten verbreitet, für den sollte es sowas geben wie im Verkehrs-Sektor, nämlich daß er zu einer Nachschulung geschickt werden kann
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Zitat von BavariaBlue
Der bot mir an kostenlos auf meinem Grundstück schon einen Hausanschluß bei der E.ON zu beantragen - sollte ein Service von Ihm sein. Was er dann auch tat.
das kann er schon kostenlos und als Service machen
(das Beantragen)
das dauert nämlich solang wie das Ausfüllen von einer Seite, und dann das wegfaxen, und kostet auch entsprechend
dafür würde ich als Kunde auch nichts bezahlenbezahlen darfst du natürlich dann, wenn der Hausanschluß hergestellt wird
da wirst du vorher einen Netzanschlußvertrag von deinem Netzbetreiber vorgelegt bekommen, da steht auch drin was das Ganze kostet
wenn du den nicht unterschreibst, kriegst du auch keinen Hausanschlußoder bezahlt der Elektriker deinen Hausanschluß?
das wäre dann schon großzügig