ose, bei dieser Berechnungsmethode kannst du nicht mithalten... :wink:
Beiträge von jodl
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die Mängel dem Solateur gegenüber schriftlich rügen und eine Frist zur fachgerechten Beseitigung setzen
mit dem Subunternehmer hast du nichts am Hut, dein Geschäftspartner ist der Solateurwenn du einen Dachdecker beauftragst, musst du den selbst bezahlen
der Solateur hat ein Recht zur Mängelbeseitigung
er muß es aber fachgerecht machen -
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Hallo Terrier,
der Generator, das sind die Module,( und nicht der Wechselrichter )wenn du neue Module in Betrieb nimmst, wird der von denen erzeugte Strom zu den Sätzen vergütet, die zum Zeitpunkt der Inbetriebsetzung aktuell gültig sind
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leider geht es bei so Überlegungen nur um das "grüner Image" und nicht um die Umwelt
weil sonst könnte man ganz einfach darauf verzichten, diesen Schweröl-Dreck zu verheizenmacht man halt nicht, wegen der Kosten
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Zitat von ei100
ich plane gerade auf meinem Ostdach eine seit 02.03.2012 laufende Westanlage zu erweitern. Beide Anlagen sind mit Eigenstromverbrauch konzipert.
Der Netzbetreiber besteht für die Neunlage auf getrennte Zähler.
wie begründet der Netzbetreiber denn diese Forderung?
(Anlagengröße Bestand und Zubau?)Abrechnung über eine gemeinsame Messeinrichtung nur noch von Anlagen, die entweder alle einer Beschränkung oder alle keiner Beschränkung der vergütungsfähigen Strommenge unterliegen (§ 33 Abs. 4 EEG 2012 n.F. und § 6 6 Abs. 18 S. 1 EEG 2012 n.F.).
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ich finde es schon interessant wie manche User hier argumentieren
einerseits wird immer vorangetragen, daß man Unternehmer sein will
diese Unternehmer-Eigenschaft soll sich aber wohl möglichst auf so Sachen wie Metro-Ausweis, Gwewerbe-Rabatt bei Vodafone, Vorsteuerabzug für Iphone etc. beschränken
daß es im gewerblichen Bereich halt auch Pflichten gibt, will man einfach nicht wahrhaben
das mit der elektrischen Überprüfung ist doch nichts neues, das muß jeder schon lange machen
oder er macht es halt nicht, dann muß er eben das Risiko tragenoder, um den Titel dieses Threads abzuwandeln:
Die "Dummen" sind wohl eher die, die das Thema so breittreten als ob das eine völlig neue Zumutung wäre, und sich darüber aufregen -
EEG § 4
Gesetzliches Schuldverhältnis(1) Netzbetreiber dürfen die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Gesetz nicht vom Abschluss eines Vertrages abhängig machen.
auch nicht vom Abschluss eines Vertrags über die Miete eines PV-Erzeugungszählers
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