Man könnte auch zum 1.1.2023 in die KUR wechseln.
Sogar 01.01.2022 ist möglich, wenn UStE 2022 noch nicht festgesetzt wurde. Nachzulesen in § 19 Abs. 2 Satz 3 u. 4 UstG.
Man könnte auch zum 1.1.2023 in die KUR wechseln.
Sogar 01.01.2022 ist möglich, wenn UStE 2022 noch nicht festgesetzt wurde. Nachzulesen in § 19 Abs. 2 Satz 3 u. 4 UstG.
Ich sehe da zweimal USt-Freiheit.
1. UStG § 12 Abs. 3
2. UStG § 1a Geschäftsveräußerung im Ganzen, wenn der Verkauf geeignet ist beim Käufer ein Unternehmen zu gründen und er es auch tut.
Danke an WoodchuckChuck für das wunschgemäße abtrennen.
hominidae Die aktuelle Leistung kommt von Solarview via MQTT nicht im JASON-Format. Da kommt nur die Zahl. JASONATA, ok, der nächste Schubs. Danke. Wir heute Abend ausprobiert.
Es geshehen Wunder. Der VNB hat gezahlt. Inklusive Verzugspauschale und Zinsen. Ok, die Zinsen ab 15.05. (0,44 €) haben sie nicht berücksichtigt. Da kann ich großzügig sein.
Wer mit seiner USt-IDNr. kauft, kauft in der EU ohne Ust.
Und § 12 Abs. 3 UStG gilt auch für
2. den innergemeinschaftlichen Erwerb
3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände
...klar soweit?
So sieht es einfach aus. Ich werde heute Abend mit einfachen Sachen testen. Danke fürs schubsen.
Bis 30 kWp Einnahmen steuerfrei, über 30 kWp Einnahmen nicht steuerfrei. Ich würde mich für bis 30 kWp entscheiden.