Nein, wenn Dein ursprünglicher Vertrag vor dem 1. März 2022 abgeschlossen wurde gilt für diesen so lange er läuft das alte Recht, sprich er verlängert sich jeweils um die damals vereinbarte Zeit. Die 1-monatige Kündigsungsfrist gilt nur für Neuverträge ab 1. März 2022.
Aus dem Vertrag rauskommen könnte schwierig werden. Bei meinem Stromanbieter hat es dadurch geklappt, dass er die Preisbestandteile und den Vergleichspreis nicht ordnungsgemäß aufgeführt hatte. Aber selbst das hat einige Mails, zitierte Gerichtsurteile und Androhung der Einschaltung der Schlichtugnstelle Energie gebraucht.
Gibt dazu einiges im Netz man muss das halt dann mit seinem Vertrag vergleichen ob irgendwo was gehen könnte.