Ich habe eine Frage zum neuen EEG bzw. zu der Übergangsregelung.
Wie ist der Punkt "Netzanschlussbegehren bis zum 24.02.2012 gestellt" definiert?
In einem konkreten Fall wurde am 31.01.2012 ein "Antrag auf Anschluss einer Photovoltaikanlage 290kWp" gestellt und auf anraten des zuständigen RWE Netzplaners wurde dieser Antrag ein paar Tage später vom Antragssteller als nichtig erklärt und es wurde ein "Antrag auf Netzanschluss" gestellt.
Wie vom RWE Netzplaner vorgegeben, steht in diesem 2. Antrag nichts von Photovoltaik.
Bauanträge für die Halle, Finanzierungsvereinbarung etc. wurde vorbereitet und läuft nun.
Aber trotz allem wurde in diesem Jahr, vor dem 24.02.2012 ein Netzanschlussbegehren gestellt, was die Investitionsbereitschaft dokumentiert, wie auch die weiteren Bauantragsverfahren sind dokumentiert, also gehe ich davon aus, dass die Anlage auch zu alten Konditionen bis zum 30.06.2012 fertiggestellt werden kann?!
Ist das alles ein Mist zur Zeit ...