Hier noch eine weitere Antwort;
Sehr geehrter Herr ....,
vielen Dank für Ihre Mail vom 18. Juni 2014 zum Thema Eigenstromerzeugung.
Ich teile Ihr Anliegen und habe mich in der kürzlich abgeschlossenen parlamentarischen Debatte zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) kritisch zu der von Ihnen aufgegriffenen Umlage auf Eigenstromerzeugung positioniert. Ihr Anliegen habe ich in den zahlreichen Gesprächen in Arbeitsgruppen, Ausschüssen und Expertengesprächen eingebracht.
Leider hat vor allem der Koalitionspartner auf die EEG-Umlage auch im Bereich Eigenstromerzeugung gedrängt. Gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen der Unionsfraktion konnte ich jedoch erreichen, dass auf dem Grundprinzip des Vertrauensschutzes ein vollständiger Bestandsschutz für zum 1. August 2014 bestehende Anlagen gewährleistet ist. Pläne des SPD-geführten Wirtschaftsministeriums, den Bestandsschutz an wichtigen Punkten aufzuweichen, konnten abgewehrt werden. Zudem konnte der eingebrachte Entwurf der Bundesregierung in diesem Kontext verbessert werden, denn der Bestandsschutz gilt auch für ältere, modernisierte Bestandsanlagen. Allerdings fordert die EU-Kommission eine Evaluierung der Regelung bis 2017. Bis dahin werden wir der Kommission deutlich machen, dass der Bestandsschutz für CDU und CSU nicht verhandelbar ist.
Bei Neuanlagen soll es eine differenzierte Regelung geben. Künftig beträgt die Umlagepflicht für alle neuen Eigenversorger im Grundsatz 40 Prozent. Im Interesse eines gleitenden Einstiegs in die neue Regelung beträgt der Umlagesatz zunächst 30 Prozent bis Ende 2015 und 35 Prozent im Kalenderjahr 2016. Für Branchen in der Besonderen Ausgleichsregelung bleibt es bei der Regelung des Regierungsvorschlags. Das heißt, dass Strom aus Eigenerzeugung in gleicher Höhe EEG-Ermäßigungen in Anspruch nehmen kann, wie dies bei Fremdstrombezug der Fall ist. Eigenerzeugungsanlagen, die in keine der oben genannten Kategorien fallen, zahlen zukünftig die vollständige EEG-Umlage. Auch dies war bereits im Regierungsentwurf enthalten. Die Bagatellgrenze für kleinere Neu-Anlagen bleibt bestehen. Sie dient insbesondere der Vermeidung eines unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwands.
Ihre Einschätzungen zu den Photovoltaikanlagen teile ich nicht vollumfänglich, sehe sie eher kritischer. In den südlichen Ländern mit vielen Sonnenstunden ist der Ausbau der Photovoltaik eine deutlich erfolgversprechendere Möglichkeit der Stromerzeugung und Grundlastsicherung als in Deutschland. Daher setzen wir auf eine engere Abstimmung in der EU und einen weiteren Ausbau des europäischen Stromverbundes. Wichtig ist jedoch, dass zu dem in den letzten Tagen häufig angesprochenen Thema der sogenannten „Sonnensteuer“ klarstellend darauf hingewiesen sei, dass eine Belastung für bestehende Photovoltaik-Anlagen zu keinem Zeitpunkt geplant war. Für die Zukunft gilt: Neue Photovoltaik-Anlagen bis zu einer Größe von 10 Kilowatt (d.h. Anlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern) bleiben auch weiterhin von der EEG-Umlage vollständig befreit. Größere neue Anlagen werden zwar in Zukunft zum Teil an den Kosten der EEG-Umlage beteiligt, sie erhalten aber im Gegenzug eine Kompensation durch eine Erhöhung der EEG-Vergütung.
Sehr geehrter Herr ..., das am 27. Juni 2014 im Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz ist ein erster Schritt in dieser Legislaturperiode zur erfolgreichen Fortführung der vor drei Jahren gestarteten Energiewende. Eine Reihe wichtiger Punkte konnten in diesem Gesetzesvorhaben noch nicht abschließend geregelt werden, etwa die Ausgestaltung der Ausschreibungsverfahren oder Frage, wie zukünftig ausreichende konventionelle Kraftwerkskapazitäten bereit gestellt werden sollen. Diese Themen werden wir in den folgenden Monaten noch intensiv beraten. Die EEG-Thematik wird weiterhin aktuell bleiben.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen aus Berlin
Carsten Müller
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Carsten Müller
Mitglied des Deutschen Bundestages