Danke,
ich suche was für meine bisherigen Befestigungsschienen ...
Danke,
ich suche was für meine bisherigen Befestigungsschienen ...
Der Link funktioniert irgendwie nicht.
Wäre auch an sowas interessiert, jedoch nur Aufständerung zu einer Seite hin (Schuppen Ziegeldach).
Da ich keine Lust auf langwierige Zankerei und Einstellung der Zahlung der Einsp.-Verg. hatte, habe ich MK 6 mit insgesamt 3 Zählern umgesetzt.
Du hast keine Lust auf 10% Zinsen und 40€ Verzugspauschale jeden Monat wenn der VNB die dir zustehenden Abschläge nicht bezahlt?
Also so langsam sollte ich mal anfangen die ganzen Ansprüche von Anlagenbetreibern die "keine Lust" haben aufzukaufen, unglaublich wie viele auf viel Geld verzichten.
Darum ging es bei mir nicht!
Deshalb geht dein toller Hinweis auch völlig an meinem Thema vorbei. Ich habe auch stets meine Abschläge erhalten.
Du kannst das so machen, wie du es für richtig hältst, ich hab es so gemacht, wie ich es für richtig hielt und nur dazu berichtet.
Ich bin auch bei Wrstnetz....
Anlage 1 aus 2010 mit entsprechender Vergütung
Anlage 2 aus 2021 mit geringer Vergütung.
Zunächst (2 Zähler) nach Leistung abgerechnet, das war ungünstig.
Habe dann auf anlagendcharfe Abrechnung umgestellt.
Westnetz akzeptiert keine Kaskadenmessung (!!) und forderte MK6
Da ich keine Lust auf langwierige Zankerei und Einstellung der Zahlung der Einsp.-Verg. hatte, habe ich MK 6 mit insgesamt 3 Zählern umgesetzt.
Anlage 2 verbrauchsnah, da weniger gut vergütet.
Leider rechnet Westnetz m.E. falsch ab, zur Abrechnung 2022 hatte ich per Mail und Brief die Abrechnung bemängelt, bislang trotz mehrfacher Erinnerung keine Reaktion.
Ohne RA wird es wohl nicht gehen....
Ich gebe nur die jährliche USt-Erklärung ab, keine VA's.
Ich gebe die Entnahme dann in der Jahreserklärung für 2023 an.
Würde ich VA's einreichen müssen, hätte ich die VA Q1 2023 ggf. berichtigt, sofern darin die unentgeltliche WA noch berücksichtigt war.
Erforderlich ist das m. E. aber nicht, das lässt sich auch mit der Jahreserklärung "glattziehen".
Hallo,
ich hatte am 30.06. noch fix per Elster die Entnahme zum 01.01.23 mitgeteilt, heute erhalte ich Schreiben des FA (Siegburg, NRW) vom 04.07.23, alles ok, auch wenn im Betreff von einem "Antrag" die Rede ist, obwohl ich nix beantragt habe.
Das sehe ich als Service.
Besser, als wenn man bis zur Abgabe der UST-Erkl. 2023 irgendwann im nächsten Jahr gar nichts hört....
Die Landesbauordnung (LBO) NRW wird zum 01.01.2024 geändert, es gelten m.W. nach keine Abstandsflächen mehr, geregelt im Erlass 16.12.2022 nebst Ergänzungserlass 02.05.2023.
Einfach mal Suchmaschine anwerfen..
Ich wäre da entspannt und würde es erstmal bestellen (vorher informieren, ob es ggf. Förderung von Stadt oder Kreis gibt und erst die beantragen). Wen es stört, muss über die Eigentümergemeinschaft vorgehen.
Das dauert erst mal!
Dann könnte es ja sein, dass die zustimmt. Falls nicht, erfolgt ja erstmal die Aufforderung, die Anlage zurückzubauen. Durchsetzen lässt sich das aber nur gerichtlich.
Das dauert erst mal!
Bis dahin dürfte das alles auch schon gesetzlich geregelt sein...
Das Ziel ist ja klar, da sind sich auch alle einig!
Wenn jetzt der BMJ (Buschmann, FDP) da ran muss, muss er es halt machen. Manche Gesetzte müssen bestimmt geändert werden, einiges dürfte aber auch im Erlasswege gehen, wenn das im Gesetz schon so verankert ist. Mal schauen, ob die FDP da wieder bremst, wie im Verkehrsbereich mit Wissmann.
Evtl. gibt es dann aber auch wieder ein Schreiben des Kanzlers wie bei den AKW, ich hoffe aber immer nochh auf die Vernunft der FDP, auch wenn's mir extrem schwer fällt.
Ob im WEG jetzt im Erlasswege was (schnell) zu ändern ist, wage ich aber zu bezweifeln....
m. K. nach findet der "Gipfel" heute statt und die Ergebnisse sollen anschließend in einer PK bekannt gegeben werden.
Gut, wenn sich Habeck mit der Industrie und den Verbänden trifft um zu hören, was konkret verbessert werden kann, um zu beschleunigen. Da hat der Altmeier immer im Sessel gesessen nichts gemacht und Bareis hat das als Fortschritt verkaufen wollen...