Update:
Der VNB hat kommentarlos die Abrechnungen in korrigierter Form nachgereicht, offenbar dauert's halt immer ein Weilchen....
Update:
Der VNB hat kommentarlos die Abrechnungen in korrigierter Form nachgereicht, offenbar dauert's halt immer ein Weilchen....
Hallo Forum, vielleicht kann mich jemand aufklären:
Ich betreibe seit 2009 eine 113kWp Dachanlage und bin damit zum 1.3.2023 in die Direktvermarktung gewechselt um die Bedingungen für das Redispatch 2.0 zu erfüllen.
Seitdem bekomme ich vom VNB (Netze BW) jeden Monat eine Abrechnung auf der mir der Messstellenbetrieb in Rechnung gestellt wird und für die Marktprämie der Betrag 0,000€ ausgewiesen ist.
Das hatte ich zunächst darauf zurückgeführt dass es bei der Übermittlung der "Gemeinsamen Erklärung zur Fernsteuerbarkeit" durch den Direktvermarkter (Interconnector) zunächst eine zeitliche Verzögerung und dann auch noch einen kleinen Formfehler im Dokument gab, der jedoch schnell korrigiert wurde.
Meine Mailanfragen beim VNB, warum die Marktprämie auf den folgenden Abrechnungen dennoch immer noch mit 0,000€ ausgewiesen wird, bleiben bisher unbeantwortet.
Nach meiner Auffassung sollte doch die Marktprämie für mich die Lücke zwischen dem DV-Erlös (der monatlich vom Direktvermarkter kommt) und der EEG-Einspeisevergütung (aus 2009, deshalb nicht unerheblich!) schliessen.
Sehe ich das falsch?
Gruß Lux
Verrätst du mal, welcher dv erzählt das tre nicht für rd2 geht.
Ich habe diese "Information" leider auch nur aus zweiter, nein, genau genommen aus dritter Hand.
Weil ich aber bisher keinen Anlass hatte, das anzuzweifeln, habe ich es auch nicht getan und eben die entsprechenden Maßnahmen (Umrüstung) eingeleitet.
Inzwischen habe ich jedoch auch den Eindruck gewonnen, dass nicht alle Beteiligten davor gefeit sind, wissentlich oder unwissentlich, Falschinformationen weiterzugeben. Auch daraus habe ich bereits Konsequenzen gezogen.
Weil das durchaus auch noch ein juristisches Nachspiel haben könnte, bitte ich um Verständnis, dass ich mich jetzt nicht weiter zu Details und Beteiligten äußern werde.
Für die aktuelle Umrüstung ist es jetzt eh zu spät, noch was zu ändern.
Bei meinen nächsten Anlagen, die in die DV gehen sollen, kann ich ja mal Deine Lösung probieren.
Vielen Dank nochmal.
Bei mir ist der Zähler halt weit weg von einem Internetanschluss (kein Smartmeter!).
Und die dreistufige Abregelbarkeit über den FRSE erfüllt nach Aussage des Direktvermarkters nicht die Anforderungen von RD 2.0 / DV.
Danke für den Tipp, aber das Problem bei meiner Anlage ist/war grundsätzlich die fehlende Steuerbarkeit über das Internet.
Meine Lösung ist nun tatsächlich eine Umrüstung auf einen steuerbaren Zentralwechselrichter plus Internetanbindung über einen Datenlogger.
Ich habe auch das Schreiben (Netze BW) bekommen, wo mir "nahegelegt wird", meine 113 kWp aus 2009 in die Direktvermarktung zu überführen, weil nur so die Anforderungen an das Netzausbaubeschleunigungsgesetz, resp. Redispatch 2.0 erfüllt werden können.
Nun stellt sich die Sache in meinem Falle so dar, dass die Ertüchtigung der Anlage zur DV nicht so einfach, sprich: nicht billig wird.
Keiner der 11 verbauten WR verfügt über eine Kommunikationsschnittstelle (Piggyback/RS485), es gibt auch keinen Datenlogger und keine Internetanbindung.
- Kann man alles nachrüsten, aber wie gesagt, das wird nicht billig.
Ein Funkrundsteuerempfänger über den der Netzbetreiber die Anlage in drei Stufen drosseln kann, ist vorhanden, ebenso ein Lastgangzähler mit Mobilfunkmodem (liegt etwas außerhalb).
Aber das reicht nicht zur Direktvermarktung, und auch nicht für die Aufgaben eines EIV (Einsatzverantwortlichen), zu dessen Meldung ich ja anscheinend bis 1. Oktober verpflichtet bin(?).
Eine Abregelung kam bisher nie vor, und ich erwarte da auch in den nächsten Jahren keine.
Meine Frage wäre, was passiert eigentlich, wenn ich keinen EIV melde?
Zitat von JepeDas Heizmetall im Heizstab ist doch von einem elektrischen Isolationsmaterial umgeben und das wiederrum dann von der äusseren Hülle aus Metall. Wie verhält sich jetzt das Isolationsmaterial wenn es DC Spannung ausgesetzt ist und nicht AC Spannung. Besonders bei den Schaltvorgängen (PVModule trennen und anschalten) auf Dauer? Der Heizstab ist ja für AC gebaut........
Solange Du mit Strom und Spannung unter allen Betriebsbedingungen (Volllast, Leerlauf bei Volleinstrahlung) innerhalb der Specs bleibst, sehe ich da kein Problem.
Was NICHT geht, ist die DC Spannung direkt über den Bimetallthermostat zu schalten, der brutzelt da in kürzester Zeit weg...
Auf jeden Fall ein geeignetes DC-Relais verwenden! (Das wird sehr wahrscheinlich auf ein Solid-State-Relais hinauslaufen.)
Um dann auch mal was konstruktives zum Thema Sicherheit beizutragen:
Den kochenden Speicher kann man, wie ich schon beschrieb, mit der Thermostatschaltung via DC-Relais verhindern.
Ein anderes Thema ist die Elektrolyse, die bei einem schadhaften Heizstab zur Ansammlung von Knallgas im Speicher und/oder Aufstellraum desselben führen kann und damit tatsächlich ein gewisses explosives Potential erzeugt.
Aus diesem Grund habe ich das automatische Entlüftungsventil meines Speichers mit einer Abführung (Schlauch) in's Freie versehen, da knallt dann maximal der Schlauch, und der hat nicht viel Volumen.
Und weil man sich nie zu 100% auf die Technik verlassen kann, führe ich regelmäßig und engmaschig Sicht- und Funktionsprüfungen aller Komponenten durch!
Zitat von klaus24Vich würde da den Heizstab auf 50-60% Modulleistung auslegen.
So auch meine Erfahrung.
Mit drei bis fünf Modulen kann nicht viel dabei rauskommen.