Eine ähnliche Fragestellung ergibt sich ja auch schon, wenn man den Strom aus zu zwei PV-Anlagen nutzen möchte. Ich habe schon 30KW auf dem Dach nach "alter" Regel mit Eigenverbrauch. Mal angenommen ich baue mir im nächsten Jahr noch einmal 3KWp auf mit der neuen Eigenverbrauchsregel. Da möchte ich ja dann auch zuerst den Strom der neuen kleinen Anlage verbrauchen (damit ich möglichst über die 30% komme). Als Schaltung könnte man das gleiche machen wie in der Excel-Ansicht. Wäre das nach dem neuen EEG abrechnungstechnisch so machbar?
Beiträge von sisterb
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Hier findest Du z.B. von eon eine Übersicht, wo und wann reduziert wurde:
http://www.eon-netz.com/pages/…ement_Einsaetze/index.htm -
Ich würde Dir auch den Experten empfehlen.
Aus meiner Sicht wäre das übrigens eine steuerpflichtige Einnahme. Ein Agio bei einem Kredit kann man auch als Ausgabe ansetzen - dabei wird der Kredit "größer". In diesem Fall ist es genau andersherum, da erhältst Du eine Zahlung, mit der Du den Kredit verkleinerst.
Das hat auch gar nichts mit der Abschreibung zu tun, die läuft normal weiter. So würde ich das jedenfalls interpretieren. -
Ich finde es nur schade, dass hier manche so tun, als ob Steuerhinterziehung völlig OK wäre. Und am Ende beschweren wir uns alle, weil "in Notwehr" der Staat immer schärfere Kontrollen einführt und die Steuern erhöht (bzw. andere Dinge kürzt) - da leiden wir dann wieder alle drunter. Und wenn man dann bedenkt, wieviele Subventionen man (auch ich) für die Platten auf dem Dach bekommt, dann darf man sich ruhig mal fragen, ob so eine Einstellung angemessen ist.
PS: Klar, die Vergütung zahlt nicht der Staat - aber er legt die Höhe fest, und über die Umlage über den Strom wirkt auch das beim einzelnen Bürger wieder wie eine Steuer (nur ohne Umweg über ein Staatskonto).
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Zitat von Mr.Smile
Aufgrund der Vorsteuer-Erstattung möchte ich diesen neuen PC jedoch alleinig für das PV-Gewerbe verwenden, steuerlich zumindest ...
Steuerbertrug mit Ankündigung
Dir ist schon bewußt, dass Du uns (=den anderen Bürgern dieser Republik) gerade Geld klaust und uns auch noch um Rat fragst, wie Du das am besten anstellst?
Ja, das mußte mal gesagt werden.
sisterb -
Kostal Piko 8.3
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Bei mir ist gestern nachmittag auf der zweite ausgestiegen. Einer lebt noch, der erste Austausch ist auf dem Weg zu mir...
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Zitat von buergersolar
Technisch stimmt das, aber wie soll das denn funktionieren, wenn künftig Eigenverbrauch bis 500 kWp möglich sein soll?Bei größeren Firmen hat man ja schon einen Mittelspannungsanschluß mit eigenem Trafo etc. - so einfach wie zu Hause mit extra Zähler dazwischenklemmen wird es jedenfalls dort nicht. Und vermutlich wird das EVU auch nicht mitspielen, wenn jemand sich wegen 500 KW dann 17 NS-Hausanschlüsse setzen läßt :wink:
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Ich würde vermuten, dass Du den Eigenverbrauch nur an dem Hausanschluß machen kannst, an dem Du auch Deine Verbraucher hängen hast. Der andere ist ja technisch komplett getrennt, da ist doch gar kein Eigenverbrauch möglich.
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Immer nur die Rechnungen aus dem Zeitraum, wo sie auch bezahlt wurden. Wenn Du die Voranmeldung für Q2 machst, also alle Rechnungen die April-Juni bezahlt wurden. Wenn Du monatliche Voranmeldung machst, dann mußt Du die drei Rechnungen auf die drei Voranmeldungen entsprechend verteilen.