Soso, ich habe es aber gelesen!
Das FA wollte tatsächlich die erstatte USt. vom Kauf der Anlage zurück haben.
Welche anderen Gründe dafür gibt es❓
Wie wäre es, wenn du hier mal deine Lesequelle verlinkst, damit man den Sachverhalt dahinter erkennen kann.
Sonst gäbe es ja auch noch die Möglichkeit, dass der Autor das falsch rübergebracht hat oder du es falsch verstanden hast.
Eine erstattete USt. könnte beispielsweise vom FA zurück gefordert werden, weil keine Rechnung auf den Namen des Unternehmers vorgelegen hat, aber nicht wegen Liebhaberei. Das wäre ja so, als wenn du die Betriebskostenerstattung zurück zahlen müsstest, weil die Grundmiete angehoben wurde.