Hallo,
so wie es sonnenstevie geschrieben hat, ist es richtig bei jemand der seine Einkünfte in einer Einnahme-Überschuß-Rechnung ermittelt. Maßgebende Vorschrift ist hier der § 11 EStG. Dieser beschreibt das Zu- und Abflußprinzip.
Also die in 2008 gezahlte Umsatzsteuer stellt eine Betriebsausgabe dar und erhöht den Verlust aus dem Betrieb der Photovoltaikanlage (Einkünfte aus Gewerbebetrieb). Ob sich aber hieraus dann ein Verlustvortrag (wie fronni schrieb) ergibt, kann man pauschal nicht sagen. Das hängt davon ab wie hoch die anderen Einkünfte sind, z. B. die aus nichtselbständiger Arbeit.
In 2009 stellt die vom FA erstattete Vorsteuer dann eine Betriebseinnahme dar und erhöht den Gewinn (bzw. mindert den Verlust) aus Gewerbebetrieb.