Hallo Community!
Ich beschäftige mich mit dem Umbau der PV-Einspeiseanlage auf Selbstverbrauch im Jahr 2027 - hab' also noch etwas Zeit, mich mit Details zu beschäftigen. Ich bitte jedoch schon heute um Überprüfung meiner Kenntnisse.
Zuerst die Rahmenbedinungen, die heute zutreffen:
* dreiphasiges Hausstromnetz
* derzeit zwei Ferraris-Zähler (1x Berbrauch, 1x Einspeisung)
* PV-Anlage 4,6kWp in Volleinspeisung
Nach dem Umbau in 2026/2027:
* beide Ferraris-Zähler werden gegen einen digitalen Stromzähler (kein Smart Meter) getauscht
* der Wechselrichter wird gegen 4kW-Hybridwechselrichter mit Akku getauscht. Der WR wird einphasig angebunden (P1).
Nun meine Fragen:
1) wird der digitale Zähler beim Einbau vom Messstellenbetreiber irgendwie konfiguriert, damit er die Einspeisemöglichkeit von P1 kennt?
2) müssen WR und Zähler zwecks Kommunikation verbunden werden? Gibt es dort Schnittstellenstandards, die einzuhalten sind?
Und kann jemand bitte mal zu meinen folgenden Annahmen Stellung nehmen und mir sagen, ob ich es richtig verstanden habe?
1) wenn ich auf P1 eine Leistung von 2kW entnehme, auf P2 1kW und auf P3 nichts, wird die komplette Leistung aus dem WR/Akku entnommen, richtig?
1a) technisch gesehen fließen dabei 3kW aus dem WR: 2kW für den Verbrauch auf P1, 1kW ins öffentliche Netz. Für P2 wird 1kW aus dem öffentlichen Netz entnommen, der summierende Zähler zählt diese jedoch nicht. Richtig?
2) wenn ich auf P1 5kW entnehme, stammen 4kW aus dem WR und werden "aufgefüllt" mit 1kW aus dem öffentlichen Netz. Richtig?
3) wenn ich auf P3 5kW entnehme, fließen 4kW vom WR (über P1) ins öffentliche Netz, 5kW vom öffentlichen Netz auf P3. Der Zähler zählt 1kW. Richtig?
Abschließend: die Angabe des WR (hier: 4kW) bezieht sich auf die maximale Leistung, die der WR liefern kann und nicht darauf, wie stark man den WR belasten darf, richtig? Wenn mehr Last an der Leitung anliegt, wird diese aus dem öffentlichen Netz entnommen.
Schon jetzt vielen Dank für euer Brain-Sharing!
Peter