Alles anzeigenAlles anzeigenDer Speicher wurde ja gemeldet, die Wechselrichter sind NetzNÖ bekannt, damit auch die Auswirkung auf das Netz. Was du auf er DC Seite an die Wechselrichter klemmst ist egal.
Eine nicht oder falsch gemeldete Anlage ist ein ganz anderes Thema, das liegt hier ja nicht vor?
Kommt auf die Speichergröße vorher/nachher an...
Quellen deiner Aussage?
Ein reine Erweiterung der Kapazität des Speichers stellt keine wesentliche Änderung gem. TOR dar!
Die Grösse des Speichers ist bei Netz NÖ nicht einmal Gegenstand des Netzanschlussvertrages.
Naja, wenn du sagen wir mit 5kWh startest und damit nicht die ganze Nacht durch kommst und dann auf 10kWh erhöhst und damit die Nacht durch kommst änderst du doch die Auswirkung auf das Netz, also was du an grundlast und wann du Grundlast brauchst z.B.
Das wollt ich eigentlich ausdrücken.
Bestandteil des Netzzugsngvertrages ists nicht, stimt.
Bei der Einspeisung, klar, da kommts aufs Netz an, ob es das verkraftet.
Beim Speicher reduzierst du ja nur den Bezug, aber erzeugst keine weitere Last, welche im Sommer kritisch werden könnte (bezüglich was der Trafo her gibt)
Aber ich dachte bei der Fertigstellungsmeldung ist die Speichergröße z.B. zu melden, oder nicht?
https://www.pvaustria.at/wp-content/uploads/TOR-D4.pdfElektrische Energiespeicher sind in ihrer Wirkung auf das Verteilernetz grundsätzlich auch
wie Erzeugungsanlagen zu werten. Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, gelten für
sie die Bestimmungen der TOR, die sich auf Erzeugungsanlagen beziehen, gleichermaßen.
Kann auch sein das ich komplett falsch liege.
Die Speicher werden nur gemeldet was die Wechselrichter Leistung angeht, diese bestimmt die Auswirkung aufs Netz und die damit verbundene netzwirksame Bemessungsgrundlage.
Die DC Seite ist dem Netzbetreiber (noch) egal.