Hallo Manuel,
du kannst bei uns anrufen und dich beraten lassen. Für größere Anlagen wirst Du kein Vergleichsportal finden. Es gibt zuviele Faktoren die einen starren Onlinevergleich nahezu unmöglich machen.
Gruß
rosa
Hallo Manuel,
du kannst bei uns anrufen und dich beraten lassen. Für größere Anlagen wirst Du kein Vergleichsportal finden. Es gibt zuviele Faktoren die einen starren Onlinevergleich nahezu unmöglich machen.
Gruß
rosa
Hallo Zusammen!
Leider kann jeder Gebäudeversicherer für sich entscheiden, ob die Photovoltaikanlage eine Risikoerhöhung darstellt. Deshalb sollte man den Gebäudeversicherer auch immer informieren.
Üblich ist es, wenn man eine PV-Anlage in die Wohngebäudeversicherung einschließt, dass die Versicherungssumme erhöht wird oder der Versicherer es einfach zur Kenntnis nimmt (qm Tarif). Ob der Einschluss eine gute Wahl ist soll jeder für sich selbst entscheiden.
Gruß
rosa
Wenn deine Privathaftpflicht die Betreiber-Haftpflicht für Photovoltaikanlagen einschließt ist es o.k.! Lies Dir nur die Bedingungen für den Bereich Betreiberhaftpflicht durch, damit es nachher keine bösen Überraschungen gibt.
Was den Versicherungsschutz für deine PV-Anlage angeht, so kann ich Dir nur eine eigenständige Photovoltaikversicherung empfehlen.
So wie ich es verstanden habe, ist deine Anlage noch nicht komplett betriebsbereit bzw. abgenommen. Hier kommt dann eine Baudeckeckung (vorzeitiger Versicherungsschutz vor Betriebsfertigkeit) in Spiel. Versichert ist bereits verbaute Peripherie ( Feuer, Sturm, Hagel) oder in verschlossenen Räumen gelagerte Peripherie (Einbruchdiebstahl). Erst bei Betriebsfertigkeit setzt der vollumfängliche Versicherungsschutz der Photovoltaikversicherung ein.
Gruß
rosa
Wie PVnewbie7898
es schon geschrieben hat, braucht die PV-Versicherung grundlegend eine unvorhersehbar, von außen einwirkende Gefahr, die zu einem Sachschaden (Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen) der versicherten Sache führt. Je nach Anbieter gibt es jedoch auch Deckungserweiterungen, die im gewissen Rahmen auch für einfache Defekte an elektronischen Bauteilen leisten, sofern es kein Schaden ist für den ein Dritter einstehen muss (Garantieschaden ). Auch für betriebsbedingte Abnutzung und Verschleiß kommt der Versicherer nicht auf .
Gruß
rosa
Ja, dem kann ich nur Zustimmen. Wir bekommen auch vermehrt Anfragen von Waldenburger Kunden denen der Vertrag (fristgerecht zum Ablauf) gekündigt wurde. Kleinere Versicherer, die damals auf den PV-Zug aufgesprungen sind, haben scheinbar mit der Zeit festgestellt, dass es ein sehr technisches und auch schadenlastiges Thema ist.
Gruß
rosa
Deine hochgeladenen Domumente haben keine Aussagekraft über die Leistungen und den gesamten Obliegenheiten.
Versteckt im Fuß der besagten Website findest du einen kleinen Menüpunkt "Versicherungsbedingungen". Dort musst du nachschauen.
Gruß
rosa
Wow, das ist ja kaum zu glauben!
Hallo Zusammen,
für Österreich haben wir in 2022 die Leistungen der VAV Photovoltaikversicherung nochmals verbessern können. Details sind der VAV Photovoltaikversicherung Leistungsübersicht zu entnehmen.
VG
rosa
Hallo Boelckmoeller3!
Schade, dass wir Dir nicht helfen konnten! Leider ist es so, dass nahezu alle Versicherer Altersschranken für Neuanträge eingeführt haben. Meist liegt diese zwischen 2 und 5 Jahren ab Erstinbetriebnahme. Die Thematik mit dem Alter haben wir vor Jahren schon vorausgesehen und kommuniziert (auch hier im Forum). Wir sind noch in der glücklichen Lage bis zu 11 Jahre (je nach Versicherer) anzubieten, was Dir in deinem Fall aber leider auch nicht hilft.
Konnte dein Vermittler/Makler kein anderweitiges Angebot unterbreiten oder mit dem Versicherer (fängt mit W. an) zwecks Weiterführung des Vertrages verhandeln (z. B. höherer Beitrag / mehr SB etc. ) ?
Gruß
rosa
Hallo dekaen!
Versicherungstechnisch sollte es kein Problem darstellen, sofern die PV-Module in Serie hergestellt werden und die gängigen Zertifizierungen haben. In den Versicherungsbedingungen sind mir bisher noch keine Größenbeschränkungen untergekommen. Probleme könnte es bei baurechtlichen bzw. behördlichen Einschränkungen (je nach Installationsort) geben, was dann auch wieder zu Problemen mit dem Versicherer führen könnte.
Gruß
rosa