Der Hinweis von energiesparer scheint mir ziemlich sinnvoll zu sein. Nachher kommen die PW noch und wollen das Ablesen bezahlt haben.
Der Zähler gehört mir, den habe ich gekauft. Eichung ist noch gültig.
Grundsätzlich gibt nicht der Kunde sondern der Verkäufer die AGB vor. Wenn die Pfalzwerke in ihren AGB irgendwelche Regelungen für ihre Leistungen hat, ist das für mich hier aus meiner Sicht nicht bindend. Sich auf die dortigen AGB zum Betreten meines Hauses zu berufen wird lustig werden.
Abgesehen davon sind die PW sowieso Helden der Abrechnung, zumindest wenn es um die Stromlieferung geht. Vor kurzem war der Ableser bei uns und hat den Stromzähler abgelesen. In der Abrechnung stand dann, dass der Zählerstand geschätzt wäre! War aber nach einem kurzen Telefongespräch mit Übermittlung des tatsächlichen Zählerstandes schnell bereinigt.