Beiträge von Paulchen

    Hallo,


    Die PV-Steuer-Programme gab es für Windows und lange Zeit auf für MAC. Das waren zwei komplett unterschiedliche Programme, da die Betriebssysteme unterschiedliche Befehlsstrukturen verlangten.

    Mit Einführung der M-Prozessoren musste die Mac-Version eingestellt werden, weil damit die Makrosprache von Excel nicht mehr richtig funktionierte.


    Die Windows-Version auf einem Mac laufen zu lassen, war mit Boot-Camp möglich, das eine Windows-Umgebung simulierte. Aber auf das ist mittlerweile nicht mehr möglich.


    Office im Browser kenne ich nicht - aber wahrscheinlich handelt es sich hier um eine Version, die keine die Makrobefehle von Visual Basic für Applications ausführen kann,


    Wegen der Veränderungen bei der Steuer für PV-Anlagen sind meine Programme zu einem Großteil überflüssig geworden (Wegfall der EÜR ab 2022 für Anlagen bis 30 kWp, Möglichkeit der Kleinunternehmerregelung, Möglichkeit der Entnahme aus dem Unternehmensvermögen bei der Umsatzsteuer). Ich habe den Versand und die Weiterentwicklung mittlerweile eingestellt - Infos dazu auf http://www.pv-steuer.com.


    Winversionen für 2022 und die folgenden Jahre liegen bis Ende des Jahres noch auf dem Updateserver. Die laufen mit der "alten WIN-Kiste in der Ecke" noch allemal.


    mfg

    Paulchen

    1 Die Zahlung ist 2023 bei der Umsatzsteuer zu berücksichtigen

    2 Ab Steuerjahr 2022 entfällt für PV-Anlagen die EÜR und die Anlage G für die Einkommensteuererklärung

    Die Umsatzsteuererklärung ist, wenn 2022 keine Zahlungen durch den Netzbetreiber geleistet wurden und die bezahlte Umsatzsteuer für die PV-Anlage nicht als Vorsteuer geltend gemacht wurde, als 0-Meldung abzugeben.

    Ich halte es beim Kontakt mit dem Finanzamt eigentlich immer mit dem Sprichwort:

    "Gehe nie zu deinem Fürst, wenn du nicht gerufen wirst!"


    Nur bei der Ausweisung von Vorsteuer für eine neue Anlage habe ich stets eine Ausnahme gemacht und die Rechnung schon vorab eingereicht. Ich weiß, dass mein Finanzamt diese immer anfordert und konnte die Rückzahlung so etwas beschleunigen.


    In Elster kannst du dem FA auch Nachrichten senden und dort auch Dateien anhängen:

    --> Alle Formulare --> Anträge, Einspruch und Mitteilungen --> Belegnachreichung zur Steuererklärung


    mfg

    Paulchen

    Mein Eintrag ist lediglich ein Vorschlag, begründet aus der Überlegung, dass mit der Entnahme der PV-Anlage deren Restwert auf 0 € gesetzt wird.

    Wer eine andere Zahl eintragen will, der kann die voreingetragene Zahl in der USt-Erklärung überschreiben - aber das Überschreiben löscht dann auch meine Formel mit dem Restwert in der Tabelle.


    mfg

    Paulchen

    Bis 31.05. muss ich meine ESt-Erklärung abgeben.

    Hast du einen Sondertermin?


    Schau mal hier (1. roter Kasten):

    Steuererklärung: Wer sie wann beim Finanzamt abgeben muss | Verbraucherzentrale.de
    Für die Abgabe der Einkommensteuererklärung gelten Fristen. Sind Sie erst später fertig, drohen Verspätungszuschläge, Säumniszuschläge, Zwangsgelder und…
    www.verbraucherzentrale.de


    mfg

    Paulchen

    HansiM


    Ich habe in deinen Posts keine Kritik an meinem Tool gefunden.

    Mit meinen Antworten habe ich versucht, dir die Möglichkeiten aufzuzeigen, die es für die von dir geschilderte Lösung gibt.


    Und der Hinweis auf die Eigenverantwortung bei den Buchungen ist eine Standardfloskel, mit der ich klarstelle, dass ich keine verbindliche Rechtsberatung geben darf.


    mfg

    Paulchen

    Du bist verantwortlich für deine Buchungen. Wie du diese machst, ist deine Sache.


    Wer sich an die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung hält, der bucht die Geschäftsvorfälle einzeln. Damit kann man später auch genau nachvollziehen, was genau gebucht wurde. *


    Allerdings: Egal, ob man die Geschäftsvorfälle einzeln bucht oder nur die künftige Einspeisevergütung abzüglich der 133,39 €, das Endergebnis bleibt gleich.


    Buche also so, wie es für dich vernünftig erscheint.


    mfg

    Paulchen


    * Die einzelnen Buchungsvorgänge wären:


    1 Einnahmentabelle: brutto 586,61 € (= 492,95 € netto + 93,66 € Ust)

    2 Abrechnungstabelle: brutto -720 € (= 605,04 € netto + 114,96 € USt)

    3 Einnahmentabelle: nächste Einspeisevergütung in voller Höhe (ohne Abzug der 133,39 €!)


    Die vereinfachte Buchung wäre:

    1 Einnahmentabelle: Die nächste tatsächlich überwiesene Einspeisevergütung


    mfg

    Paulchen

    Hallo,


    zu Frage 1:

    wenn deine Anlagen unter 30 kWp groß sind, dann ist der Entnahmewert seit dem Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2022 Makulatur - ab 2022 braucht keine Einnahmenüberschussrechnung mehr abgegeben werden.


    Bei Anlagen, die weiterhin der Einkommensteuer unterliegen, bestimmt man den Entnahmewert mittels Mischkalkulation:

    (Vergütung_1 * kWp_1 + Vergütung_2 * kWp_2) / (kWp_1 + kWp_2).


    Zu Frage 2:

    Hier geht es lt. Screenshot um die Abrechnung der Nachzahlung der Lieferungen von 2020. Sie enthält als Besonderheit die Abrechnung von Umsätzen zu 19 % und zu 16 %.

    Es geht hier also mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit um das Buchungsjahr 2021.

    Für dieses Jahr mit der besonderen Abrechnung gibt es eine entsprechend besondere Version.

    Für das Programm Kombi-neu-II ist dies die Version V. 4.50e, die auf dem Update-Server (erreichbar mittels Klick auf "Update verfügbar?" auf der Menüseite des verwendeten Programms) verfügbar ist.

    Eine ausführliche 3-seitige Anleitung liegt der Version bei.


    mfg

    Paulchen