Nein - üblicherweise geht es bei der Allgefahrenversicherung um unvorhergesehene Schäden durch Äußere Einwirkung. Beim inneren Betriebsschaden ist diese Äußere Einwirkung eben nicht erforderlich - aber dann eben auch versichert. Bei den meisten Deckungskonzepten fehlt dieser Baustein - so auch hier. Somit muss der Versicherte das Ereignis von Außen (z. B. Blitzüberspannung, Marderbiss, Sturm/Hagel, u.s.w.) eben nachweisen. Gelingt das nicht (weil die Blitzortung zum vermeintlichen Schadentag keine Aufzeichnung hat) besteht keine Leistungsverpflichtung des Versicherers.
Bei Garantiefällen ist in der Regel die Ertragsausfallentschädigung ebenso ausgeschlossen (weil es am versicherten Sachschaden fehlt) - so auch bei Willis/Ergo.