Beiträge von enJOyIT

    Das die Preise steigen kann ich akzeptieren ( aber mehr als 50% ist ja ein Bankraub ) und das wir "Glück" gehabt haben, kann ich nicht glauben, dafür waren wir zu lange bei dem regionalen Versorger........ Noch dazu speisen wir im Jahr fast 18.000 kWh ein, das ich das für den jetzt mehr als 5-fachen Preis zurück kaufen soll "sehe " ich nicht ein, da nehme ich denen lieber den eingespeisten Strom weg > Direktvermarkter oder so.


    Ich nehm die Situation mal als Denkanstoss was man macht........


    Achtung very british > Speicher lohnt sich wieder :mrgreen: :ironie:

    Wie viel speist du denn gerade so ein?


    So funktioniert die Physik leider nicht. Oder werden deine eingespeisten kW im Netz bis zum Winter gespeichert?...

    Dieser verkauft sich nun den Strom selbst für 20 Cent?! Das funktioniert doch niemals und das Finanzamt wird einem den Vogel zeigen.

    Natürlich "verkauft" er ihn nicht sich selbst. Aber die Privatperson "enJOIyIT" entnimmt dem Gewerbebetrieb enJOyIT einen Teil seiner Produktion, was der Gewerbebetrieb enJOyIT als Einnahme zu bewerten hat, da er diesen Teil ja sonst an den Netzbetreiber verkauft hätte.

    Hier kann er aber nur das Entgelt ansetzen welches er vom Netzbetreiber bekommen hätte. Sonst hätte jeder seine Anlage positiv rechnen können...


    Könnte dann noch kreativer werden und daraus ein Geldwäsche Modell bauen...

    Wie kann man denn 20 Cent pro kWh als Einnahmen deklarierten, die man gar nicht bekommt?!

    Die zahlst du als Privatperson an das Unternehmen des Anlagenbetreibers.

    Bitte mal um Aufklärung... Wir reden von einer normalen PV Anlage eines normalen Bürgers, der sonst als normaler Angestellter arbeitet.


    Dieser verkauft sich nun den Strom selbst für 20 Cent?! Das funktioniert doch niemals und das Finanzamt wird einem den Vogel zeigen.

    sehr individuelle Frage. Bei dir glaube ich das du Voraussetzungen "Totalgewinnprognose" unter Steuerlichen Bewertungsmaßstäben wie die Eispeisevergütung beim Eigenverbrauch mit einem so großen Speicher nicht erfüllen kannst, sofern dieser in der IAB und EStG überhaupt berücksichtigt werden darf.

    Ich werde versuchen, hier Gestaltungsspielräume zu finden. IAB und Sonder-AfA gebe ich nicht kampflos auf.


    Bei der tatsächlichen Gewinnermittlung habe ich bei der Bewertung des EV Wahlmöglichkeiten, z.B. pauschal 20 Ct/kWh. Das müsste dann bei der Totalgewinnprognose auch möglich sein? Als FA würde ich dann aber auch erwarten, dass die Gewinnermittlung analog zur TGP erfolgt. Sonst rechne ich mir dir TGP hoch und weise dann trotzdem laufend Verluste aus. Ich habe Mücke allerdings so verstanden, dass eine TGP mit Teilwert ermittelt werden muss. Kann mir jemand hierzu genaueres sagen?

    Wie kann man denn 20 Cent pro kWh als Einnahmen deklarierten, die man gar nicht bekommt?!


    Das Geld was man spart kann man nicht als Einnahmen deklarierten. Weil faktisch dein Gewerbe ja nichts einnimmst, sondern du als Privatperson nur etwas sparst. Sonst könntest du ja auch die gesparten Steuerberaterkosten als Einnahme deklarierten wenn du die Erklärung selber machst etc. pp...

    Es wurde ja schon geschrieben... Den IAB nicht angeben, weil du am Ende nur unnötige Arbeit damit haben wirst. Der Staat hat kein Geld zu verschenken und wird sich alle unrechtmäßigen IABs wiederholen, natürlich verzinst.


    Im Grunde braucht das Finanzamt auch nur eine Wirtschaftlichkeitsrechnung der Anlage anfordern und kippt im Zweifel so den IAB (Stichwort Liebhaberei). Denn ich behaupte mal, dass 99% aller Anlagen die in diesen Zeitraum fallen, in ihrer gesamten Laufzeit immer ins Minus fahren.


    Aber wer zu viel Zeit und Geld hat... gerne :)