EDIT:
Jetzt sind auch der neue Entwurf und die Pressemitteilung des BMWi online:
https://www.bmwi.de/Redaktion/…und-mehr-erneuerbare.html
Änderungen lt. @MKreutzfeldt (Twitter):
Und bei selbst verbrauchtem Solarstrom entfällt die EEG-Umlage künftig bei Anlagen bis 20 kW statt wie bisher bis 10 kW (wobei die befreite Menge bei 10 MWh/Jahr bleibt). (5/5)
Negative Strompreise sollen weiterhin erst ab einer Dauer von einer Stunde zu Abschlägen für EE-Betreiber führen und nicht, wie zunächst geplant, schon ab 15 Minuten. (4/5)
Beim Mieterstrom werden die Zuschläge im Bergleich zum ersten Entwurf deutlich erhöht. (3/5)
So soll die Ausschreibungspflicht für Solaranlagen auf Dächern dauerhaft nur für Anlagen über 500 kW gelten, statt, wie zuvor geplant, schrittweise auf 100 kW zu sinken. (2/5)
Noch eine weitere Änderung: Die jährliche Ausschreibungsmenge für Biomasse liegt nun bei 500 MW statt, wie im Ursprungsentwurf, bei 300 MW.