Hallo zusammen,
nach einigem Suchen komme ich leider nicht weiter, vielleicht könnt ihr mich in die richtige Richtung "schubsen":
Anlage: 15 Kwp + Speicher
In Betrieb: 07.2020
Ich gebe quartalsweise Vorsteueranmeldungen ab und einmal im Jahr eine Umsatzsteuererklärung mit den Abrechnungen vom Netzbetreiber.
Bei meiner Einkommenssteuererklärung konnte ich für 2020 alle Verluste (Darlehenszinsen, degressive Abschreibung, Versicherung...) geltend machen und wurde vom FA (vorerst) akzeptiert.
Bei der Einkommenssteuererklärung für 2021 hatte das Finanzamt weitere Nachfragen: Totalüberschussprognose, Rechnungen (Kaufrechnung der Anlage, Reparatur Hagelschaden, Verträge Netzbetreiber etc)....
Die Anlage wurde aufgrund der negativen Totalüberschussrechnung als Liebhaberei eingestuft (scheinbar nachträglich?). Daher wurden keine Abschreibungen akzeptiert und auch für 2020 musste ich einen Teilbetrag zurückzahlen.
Wortlaut "Der Verlust aus der Photovoltaikanlage kan einkommenssteuerlich nicht berücksichtigt werden, da laut Totalüberschussprognose keine Gewinnerzielungsabsicht besteht".
Ich frage mich nun:
-wie, bzw. wo kann ich die Abschreibungen dennoch geltend machen? Oder ist dies ab jetzt nicht mehr möglich? ...Ich lese überall im Internet, dass man alles rund um seine PV Anlage absezten kann.
-in der Umsatzsteuererklärung gibt es diese Möglichkeiten, Verluste\Abschreibungen abzusetzten, nicht?
-Muss ich dennoch jährlich eine Kosten-Überschussrechnung in der Einkommenssteuererklärung abgeben, oder kann ich die Rubrik "Gewerbebetriebe" komplett ignorieren, da Liebhaberrei?
Vielen Dank für euren input!