na gott sei dank
dank dir! Genauso wie du schreibst ist das nämlich
Kann ich also einen Haken dahinter setzen
grüße
na gott sei dank
dank dir! Genauso wie du schreibst ist das nämlich
Kann ich also einen Haken dahinter setzen
grüße
Hallo Zusammen,
ich habe mir schon ein paar Einträge durchgelesen aber ich komme auf keinen grünen Nenner...
Es ist mein erstes Jahr mit einer PV Anlage auf dem Dach und stehe nun vor lauter Fragezeichen.
Ich nutze die PV Anlage (7,0Kwh/peak) zur Einspeisung & Eigenverbrauch.
Auf die Kleinunternehmerregelung habe ich verzichtet (sofern das hier wichtig ist)
Muss ich nun meinem Netzbetreiber eine Rechnung stellen???
Ich habe ihnen ja bereits den Verbrauch, eingespeisten Strom mittgeteilt und eine Gutschrift erhalten?
Ist hier nun noch immer eine Rechnung nötig? Es wurde ja bereits alles beglichen?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen
Danke im Voraus
grüße
Andy
perfekt!
dann sag ich mal vielen dank!
grüße
denke ich auch.... aber hier sieht man erst einmal wie gut das Programm von paulchen ist!
daumen hoch sag ich da nur!!!
8€ im Monat. Andere Steuerprogramme kosten ähnlihch
ich habe es mir nochmals durch den Kopf gehen lassen... du hast schon recht.
Ich sollte das trennen, auch wenn es später zusammen in einen top kommt.
Aber allein der Übersicht halber ist das die bessere Lösung.
Genau ich habe einfach mal in Lexoffice (Probeversion) alles eingetippt was ich so habe und scheint mir ein ganz gutes Programm zu sein.
2 EÜR zu machen wäre natürlich perfekt! ich sehe mir mal das wiso an
danke für den tip
Hallo Zusammen,
nein Fotograf ist nicht "freiberüflich".
Freiberuflich kannst du nur arbeiten wenn du etwas entwirfst und es dann verkaufst. Wenn man Aufträge annimmt (wie ich) ist das nicht der Fall.
richtig. Die Umsatzsteuer Voranmeldung und Erklärung muss zusammen erfolgen.
Die EÜR dachte ich eigentlich auch?
Aber ich habe nochmals nachgesehen und bei den neuen Steuernummern steht dabei: Sie Gilt für: Gewinnermittlung nach §4 usw...
d.h. also die EÜR mache ich getrennt...
Was ja eigentlich i.O. ist, da es mit dem Programm von Paulchen zudem nicht funktioniert (siehe das Problem mit den Einnahmen).
Dann könnte ich das Programm aber immerhin für die Umsatzsteuer etc. nehmen.
Lediglich die EÜR muss ich dann trennen.
Danke für deine ausführliche Antwort!
Das mit den Einnahmen ist tatsächlich evtl. ein kleines Problem...
wobei... steht später in der EÜR der Begriff "Zahlungen des Netzbetreibers"?
Es kommt später doch ohnehin alles in einen Topf, oder nicht?
Alles ist mit 16% (derzeit) besteuert und sollte demnach ja keinen Unterschied machen?
Oder würdest du an meiner Stelle es lieber anders machen?
Kann ich PV über das PV Programm machen und den Rest über zb Lexoffice und später zusammenzählen?
Nachdem es das erste Jahr ist, sind hier leider noch viele Fragen offen... am Ende des Jahres werde ich wissen, dass es so nicht gegangen ist.. würde es nur gern von Anfang an richtig machen und nicht später alles neu
dank dir!
also um genau zu sein... ich habe ein zweites Gewerbe als Fotograf angemeldet. Nachdem ja alles über eine Umsatzsteuer geht, EÜR etc. möchte ich das alles in der Excel mit eintragen. So ist es einfacher die Umsatzsteuervoranmeldung zu tätigen etc...
nun geht es um ein Objektiv war 790€ (netto) kostet.
Erst dachte ich, ich kann es abschreiben über 5 jahre. Dies scheint wohl nicht zu gehen...
Muss ich dies nun als einfache "Ausgabe" in meiner EÜR angeben?
Und eben in der Umsatzsteuervoranmeldung.
vielen dank
grüße
Hallo Zusammen,
ich habe das Programm von Franz Eckl und soeben gesehen, dass er wohl derzeit um seine Gesundheit kämpft... von daher wünsche ich ihm als erstes alles Gute und viel Kraft!!!
Ich hoffe allerdings, dass mir jemand aus diesem Forum weiterhelfen kann.
Und zwar geht es um die Abschreibung von Gütern <800€.
Hier ploppt dann ein Fenster auf, dass Abschreibungsgüter bis zu einem Nettowert von 800€ direkt abgeschrieben werden können. Tragen sie das Wirtschaftsgut in der Ausgabentabelle im Konto GWG ein.
Leider weiß ich mit dieser Info gerade nicht viel anzufangen.... welche Tabelle ist gemeint??? (screenshot wäre sehr hilfreich).
Eine Frage gleich hinterher...
Ich habe die mwst meiner Anlage bereits zurückerhalten. Muss diese dann als "Einnahme" in der Excel eingetragen werden?
Sie steht bisher nur in meinen "Ausgaben". Das ist doch falsch, oder nicht?
ich hoffe es kann mir jemand helfen
vieeln dank im voraus
grüße