Interessant ist das Thema vor allem auch, wenn ein zweites Kind ansteht. Früher konnte man durch die selbstständige Tätigkeit als pv Betreiber beim zweiten Kind (auch wenn es etwas später als ca. 1-2 Jahre nach dem ersten Kind kommt) auch das volle Elterngeld beziehen. Diese Möglichkeit würde uns nun rückwirkend für 2022 genommen was bedeutet, dass wir nun einen fünfstelligen Betrag weniger an Elterngeld für das zweite Kind bekommen. Das war eigentlich einer der Hauptgründe für die Installation und Wirtschaftlichkeit unserer PV-Anlage... Planungssicherheit Null ...
Ich muss gestehen, ich hatte mich nicht sehr intensiv mit den Änderungen in der Versteuerung beschäftigt. Ich fand es aber auch nie allzu kompliziert. Ich habe eben erst bemerkt, dass alles rückwirkend für 2022 gelten soll. Ich habe das selbe Problem, dass in den nächsten Tagen Kind No. 2 kommt und wir fest mit dem Verschieben des Bemessungszeitraums gerechnet hatten. Habe ich richtig vertranden, dass das nun wirklich gar nicht mehr möglich ist? Wir sparen uns 2022 durch die Steueränderung knapp 150€ Einkommensteuer und verlieren im Gegenzug wohl 9000€-10000€ Elterngeld!!!!
So kurzfristig wie das Rückwirkend beschlossen wurde war wohl auch keine Möglichkeit mehr dem entgegenzuwirken. Gibt es nicht eine Möglichkeit doch weiterhin wie bisher seine Steuern auf PV-Erträge zu bezahlen?
Tja, bei uns ist es zwar noch nicht soweit hätten aber bis Ende 24 ein 2tes Kind bekommen können um das volle Elterngeld zu bekommen. Da wirst du dich vermutlich mit abfinden müssen und danke Regierung sagen. Stand jetzt wird es wohl so sein.